Eppendorf ist eine deutsche Gemeinde im sächsischen Landkreis Mittelsachsen.
Überregional bekannt ist Eppendorf durch eine der größten Dorfkirchen Sachsens.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
3979 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09575
Vorwahl
037293
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eppendorf
Gemeinde Eppendorf – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 zielt auf die planungsrechtliche Sicherung einer Tennissportanlage östlich der Erikastraße, den Ausbau des Winterquartiers des Schwanenwesens am Eppendorfer Mühlenteich und die Errichtung eines neuen Bolzplatzes nördlich der Güterumgehungsbahn. Zudem soll die Park- und Parkplatzsituation am Salomon-Heine-Weg neu geregelt werden.
Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Eppendorf 25, wurde am 4. April 2019 eingeleitet und dient der Schaffung von Wohnraum südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster. Dieser Plan ist im Rahmen der Innenentwicklung aufgestellt und berücksichtigt verschiedene rechtliche und ökologische Aspekte.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.