Eppendorf ist eine deutsche Gemeinde im sächsischen Landkreis Mittelsachsen.
Überregional bekannt ist Eppendorf durch eine der größten Dorfkirchen Sachsens.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
3979 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09575
Vorwahl
037293
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eppendorf
Gemeinde Eppendorf – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 zielt auf die planungsrechtliche Sicherung einer Tennissportanlage östlich der Erikastraße, den Ausbau des Winterquartiers des Schwanenwesens am Eppendorfer Mühlenteich und die Errichtung eines neuen Bolzplatzes nördlich der Güterumgehungsbahn. Zudem soll die Park- und Parkplatzsituation am Salomon-Heine-Weg neu geregelt werden.
Ein weiterer Bebauungsplan, der Bebauungsplan Eppendorf 25, wurde am 4. April 2019 eingeleitet und dient der Schaffung von Wohnraum südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster. Dieser Plan ist im Rahmen der Innenentwicklung aufgestellt und berücksichtigt verschiedene rechtliche und ökologische Aspekte.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.