Norderstedt (plattdeutsch: Noordersteed) liegt im Süden von Schleswig-Holstein und ist nach Einwohnerzahlen nach Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster die fünftgrößte Stadt im nördlichsten deutschen Bundesland.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
80.420 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
22844, 22846, 22848, 22850, 22851
Vorwahl
040
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22844 Norderstedt
2. Kreis Stormarn, Am Bahnhof 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Agentur für Arbeit Norderstedt, Friedrich-Naumann-Straße 1, 22846 Norderstedt
Gemeinde Norderstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Norderstedt hat several Bebauungspläne und Projekte im Gange:
- Im Stadtteil Garstedt soll ein neues Wohnquartier an der Ohechaussee entstehen, mit geförderten und freifinanzierten Wohnungen und einem grünen Innenbereich. Die Pläne wurden im November öffentlich vorgestellt.
- Der Adenauerplatz soll umgestaltet werden, mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Bürger wurden im Dezember zur Diskussion der Gestaltungsvarianten eingeladen.
- Die Grünfläche am Jugendzentrum JUMI wird umgestaltet, wobei Jugendliche zur Mitgestaltung eingeladen wurden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.