Norderstedt (plattdeutsch: Noordersteed) liegt im Süden von Schleswig-Holstein und ist nach Einwohnerzahlen nach Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster die fünftgrößte Stadt im nördlichsten deutschen Bundesland.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
80.420 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
22844, 22846, 22848, 22850, 22851
Vorwahl
040
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22844 Norderstedt
2. Kreis Stormarn, Am Bahnhof 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Agentur für Arbeit Norderstedt, Friedrich-Naumann-Straße 1, 22846 Norderstedt
Gemeinde Norderstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Norderstedt hat several Bebauungspläne und Projekte im Gange:
- Im Stadtteil Garstedt soll ein neues Wohnquartier an der Ohechaussee entstehen, mit geförderten und freifinanzierten Wohnungen und einem grünen Innenbereich. Die Pläne wurden im November öffentlich vorgestellt.
- Der Adenauerplatz soll umgestaltet werden, mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Bürger wurden im Dezember zur Diskussion der Gestaltungsvarianten eingeladen.
- Die Grünfläche am Jugendzentrum JUMI wird umgestaltet, wobei Jugendliche zur Mitgestaltung eingeladen wurden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.