Norderstedt (plattdeutsch: Noordersteed) liegt im Süden von Schleswig-Holstein und ist nach Einwohnerzahlen nach Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster die fünftgrößte Stadt im nördlichsten deutschen Bundesland.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
80.420 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
22844, 22846, 22848, 22850, 22851
Vorwahl
040
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22844 Norderstedt
2. Kreis Stormarn, Am Bahnhof 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Agentur für Arbeit Norderstedt, Friedrich-Naumann-Straße 1, 22846 Norderstedt
Gemeinde Norderstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Norderstedt hat several Bebauungspläne und Projekte im Gange:
- Im Stadtteil Garstedt soll ein neues Wohnquartier an der Ohechaussee entstehen, mit geförderten und freifinanzierten Wohnungen und einem grünen Innenbereich. Die Pläne wurden im November öffentlich vorgestellt.
- Der Adenauerplatz soll umgestaltet werden, mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Bürger wurden im Dezember zur Diskussion der Gestaltungsvarianten eingeladen.
- Die Grünfläche am Jugendzentrum JUMI wird umgestaltet, wobei Jugendliche zur Mitgestaltung eingeladen wurden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.