Die Gemeinde wurde im Rahmen der Kommunalreform 1969 aus zwölf selbständigen Gemeinden im Einzugsgebiet des Flusses Exter gebildet, von dem der Name der Gemeinde abgeleitet wurde
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
10.926 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32699
Vorwahlen
05262, 05751, 05754
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Extertal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Extertal betreffen verschiedene aktuelle und geänderte Bebauungspläne in den Ortsteilen von Extertal. Es gibt neue oder geänderte Pläne für Gebiete wie "Neubau Feuerwehrgerätehaus Almena / Laßbruch", "Gewerbegebiet Almena", "Fütig", "Siekbach II", "Kuhkamp" in Asmissen, "Industriegelände-Erweiterung" in Asmissen, "Gewerbegebiet Asmissen II", "Linderhofer Straße" in Asmissen, "Campingplatz-Eimke", "Nördlich der Sternberger Straße", "Hans-Lenze-Straße", "Breslauer Straße-Fahrenplatz" in Bösingfeld, "Schürenkamp" in Bösingfeld, "Bösingfelder Kreisel", "Raiffeisenmarkt", "Rintelsche Trift / Trotzenburg", "Nahversorgungsstandort Extertal", "Gesundheits-, Dienstleistungs- und Einzelhandelspassage Bruchweg", "Blumenland" in Laßbruch, "Oberbergklinik", "Biogasanlage Königsgrund", und "Buschhof" in Meierberg.
Zusätzlich gibt es Änderungen und Neuaufstellungen in anderen Ortsteilen wie Nalhof und Rott, einschließlich des Ferienparks und des Gebiets "Laßbrucher Weg" in Silixen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.