Sie war von 1952 bis 1993 Sitz des Kreises bzw
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
15.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03238
Vorwahl
03531
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Finsterwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bauaufsichtsbehörde empfahl den Kommunen, Bebauungspläne, die nach § 13 b BauGB erlassen wurden, aufzuheben und gegebenenfalls in einem Regelverfahren neu zu erlassen, da diese Pläne durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 für unionsrechtswidrig und nicht anwendbar erklärt wurden. Betroffene Bebauungspläne in Finsterwalde sind those für die Gebiete Grenzweg, Gartenweg am Westplatz, Wohnbebauung – Helenenstraße III und Straße an der Erholung. Zudem wurden die Bebauungspläne Verlängerung Bayernstraße und Dorotheenstraße I in der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2024 aufgehoben.
Ein weiteres aktuelles Projekt ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Solarpark Finsterwalde/Schacksdorf – Flugplatz Schacksdorf, der von der Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf vorangetrieben wird und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks schaffen soll.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.