Nach der ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr 1346 entwickelte sich das Gebiet am nördlichen Rand des Erzgebirges am Zusammenfluss der Flüsse Flöha und Zschopau mit dem Einsetzen der Industrialisierung im 19. Die Große Kreisstadt Flöha ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Mittelsachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
10.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09557
Vorwahlen
03726; 037292 (Hetzdorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Flöha – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Flöha hat den Bebauungsplan für das Areal der Alten Baumwolle weiterentwickelt, um ein innerstädtisches Zentrum zu schaffen. Das Gebiet wurde in das Sanierungsgebiet Plaue-Bernsdorf und das Stadtumbaugebiet Flöha integriert und ist Teil des Bund-Länder-Programms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Im Jahr 2024 wurde Flöha mit dem Areal der Alten Baumwolle zum Stadtquartier mit Zukunft gekürt, was die architektonische und städtebauliche Qualität sowie die Risikobereitschaft der Kommune anerkannt hat.
Aktuelle Maßnahmen umfassen die Neugestaltung des Oederaner Baus mit Flächen für Restaurants, Cafés und Wohnungen ab dem 1. Obergeschoss. Der Masterplan und das Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK 2030) bilden die Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung, mit Schwerpunkten auf der Stärkung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Bildung und Versorgung sowie der Beseitigung städtebaulicher Missstände.
Weitere Investitionen in Höhe von etwa 26 Millionen Euro öffentliche Mittel und 35 Millionen Euro private Investitionen sind geplant, um die städtebauliche Gesamtmaßnahme zu vollenden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.