Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Leipzig

Dezember 2018) die größte Stadt im Freistaat Sachsen. Leipzig (.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[ˈlaɪ̯pt͡sɪç]; Mundart Leibzsch) ist eine kreisfreie Stadt sowie mit 596.517 Einwohnern (Stand: 31
Bundesland
Sachsen
Einwohner
601.866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
04103–04357
Vorwahlen
0341, 034297, 034298
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Leipzig, Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
2. Landratsamt Leipzig, Hainstraße 11, 04552 Borna
3. Agentur für Arbeit Leipzig, Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die Neue Messe in Leipzig wird aktualisiert, um auf veränderte Rahmenbedingungen und Ansprüche zu reagieren. Der ursprüngliche Plan stammt aus 1993, yet in den letzten 30 Jahren haben sich die Bedürfnisse der Messe und der Umweltthemen signifikant gewandelt. Die Aktualisierung soll Platz für Open-Air-Veranstaltungen und Raum für erneuerbare Energien schaffen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen umfassen, wie die Begrünung und den Regenwasserrückhalt.

Es gab Diskussionen und Anträge im Stadtrat, insbesondere bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen für Grünverluste, die innerhalb des Planungsgebietes oder zumindest innerhalb der Ortsteile von Seehausen erfolgen sollen. Der Ortschaftsrat Seehausen forderte, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht außerhalb des Gebiets durchgeführt werden sollten, um lokale Belastungen nicht zu verschärfen.

Die Vorlage zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wurde mit 56 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen, jedoch mit der Zusage, die Anträge zur Abwägung und Prüfung in den Planungsprozess einzubeziehen. Es besteht ein großer Bedarf an Klimaanpassungsmaßnahmen im Bereich der Neuen Messe, einschließlich der Begrünung und des Regenwasserrückhalts.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

nö bebauungsplan, bebauungsplan stockelsdorf, amt probstei bebauungspläne, bebauungsplan oberhausen, normenkontrollverfahren bebauungsplan, abweichung vom bebauungsplan beantragen, bebauungsplan efringen kirchen, gemeinde hatten bebauungsplan nr 66, erlangen bebauungsplan, bebauungsplan zehlendorf

Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.