Fürstenau ist eine Stadt in der gleichnamigen Samtgemeinde Fürstenau im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49584
Vorwahl
05901
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achelbrock, Bedinghausen, GroßeHaar, Hagenbeck, Harpke, Hörsten, Holle, Hollenstede, KleinBokern, Kranenpool, Lonne, Lonnerbecke, Losekamp, Lütkeberge, Neuenstadt, Poggenort, Settrup, Sültemühle, Wegemühlen, Welperort
Gemeinde Fürstenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Fürstenau umfassen folgende Punkte:
- Bauleitplanung der Gemeinde Berge: Bebauungsplan 20 Berge-Mitte (13.03.2024)
- Bebauungsplan 21 „Berge-Nord“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan 22 „Sondergebiet Energiepark Berge-Nord“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan 23 „Sondergebiet Energiepark Berge-Süd“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Grafeld (16.10.2024)
- Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet Utdrift Erweiterung“ der Stadt Fürstenau (28.06.2024)
- Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Sellberg“ – 1. Änderung der Stadt Fürstenau (09.06.2024)
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.