Altenberg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Stadt ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenberg
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
7939 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01773,01778 (Fürstenau, Fürstenwalde, Geising, Lauenstein, Liebenau, Müglitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035056, 035052 (Schellerhau, Waldidylle, Falkenhain, Kipsdorf), 035054 (Bärenstein, Fürstenau, Lauenstein, Müglitz, Rudolphsdorf), 035057 (Rehefeld-Zaunhaus)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aue, Bömerich, Blsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach, Aue, Bömerich, Bülsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach
Gemeinde Altenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.