Altenberg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sie zählt zu den staatlich anerkannten Kurorten im Osterzgebirge
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
7939 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01773,01778 (Fürstenau, Fürstenwalde, Geising, Lauenstein, Liebenau, Müglitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035056, 035052 (Schellerhau, Waldidylle, Falkenhain, Kipsdorf), 035054 (Bärenstein, Fürstenau, Lauenstein, Müglitz, Rudolphsdorf), 035057 (Rehefeld-Zaunhaus)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aue, Bömerich, Blsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach, Aue, Bömerich, Bülsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach
Gemeinde Altenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.