Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Altenberg

Altenberg ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Stadt ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenberg
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
7939 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01773,01778 (Fürstenau, Fürstenwalde, Geising, Lauenstein, Liebenau, Müglitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035056, 035052 (Schellerhau, Waldidylle, Falkenhain, Kipsdorf), 035054 (Bärenstein, Fürstenau, Lauenstein, Müglitz, Rudolphsdorf), 035057 (Rehefeld-Zaunhaus)
Adresse der Stadtverwaltung
Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg
Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg 01773 Sachsen DE
Website
Ortsteile
Aue, Bömerich, Blsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach, Aue, Bömerich, Bülsberg, Feld, Grimberg, Großgrimberg, Unterbreidbach
Gemeinde Altenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 13:00 - 17:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Bebauungsplan Altenberg