Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Fürstenfeldbruck

Die Stadt liegt etwa 25 Kilometer westlich der bayerischen Landeshauptstadt München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
37.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82256
Vorwahl
08141
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck
Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck 82256 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aich, Biburg, Buchenau, Germannsberg, Neulindach, Pfaffing, Puch, Rothschwaig, Wagelsried, Weiberhaus, Weiherhaus
Gemeinde Fürstenfeldbruck – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 19:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00 13:00 - 16:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Fürstenfeldbruck hat aktuell den Bebauungsplan Nr. 30 „Aumühle und Lände“ in Bearbeitung. Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtzentrums, südlich der Amper, und bietet eine zentrale Lage mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und wichtige städtische Einrichtungen.

- Der Plan sieht vor, die Fläche zukünftig teilweise als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Soziales bzw. Sport zu nutzen.
- Es wird eine Anpassung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt, um die aktuellen Zielvorstellungen der Stadt zu reflektieren.
- Der Regionalplan definiert Fürstenfeldbruck als Mittelzentrum und betont die Bedeutung einer ausgewogenen Raum- und Siedlungsstruktur sowie der infrastrukturellen und verkehrlichen Erreichbarkeit.
- Ein Einzelhandelsentwicklungskonzept wurde erstellt, um die Attraktivität und Funktionalität der Innenstadt als zentralen Einzelhandelsstandort zu stärken.
- Die Stadt führt Beteiligungen der Öffentlichkeit im Internet und durch öffentliche Auslegungen im Rathaus durch.

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.