Germering ist eine Große Kreisstadt im südöstlichen Landkreis Fürstenfeldbruck (Regierungsbezirk Oberbayern) und liegt westlich von München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
40.461 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82110
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Germering, Harthaus, Kleßheim, Nebel, Neugermering, Unterpfaffenhofen, Wandlheim, Harthaus, Kleßheim, Nebel, Neugermering, Unterpfaffenhofen, Wandlheim
Gemeinde Germering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Germering betreffen vor allem zwei Hauptaspekte:
- Der Bürgerentscheid am 24. April 2022 führte dazu, dass die laufenden Bebauungsplanverfahren für das Kreuzlinger Feld gestoppt und eine neue Rahmenplanung nach einem offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb initiiert wurde, mit Schwerpunkten auf anpassbare Bebauung, bezahlbarer Wohnraum, Klimaneutralität, Verkehrsminderung und Bürgerbeteiligung.
- Der Stadtrat von Germering stimmte im Januar 2023 der Bebauung des Morigl-Geländes zu, wo ein Gebäude mit bis zu acht Stockwerken und etwa 80 Wohnungen, davon 26 mit verbilligten Mieten, errichtet werden kann. Das Gebäude wird auch Büros und Praxisräume sowie eine Tiefgarage umfassen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.