Germering ist eine Große Kreisstadt im südöstlichen Landkreis Fürstenfeldbruck (Regierungsbezirk Oberbayern) und liegt westlich von München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
40.461 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82110
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Germering, Harthaus, Kleßheim, Nebel, Neugermering, Unterpfaffenhofen, Wandlheim, Harthaus, Kleßheim, Nebel, Neugermering, Unterpfaffenhofen, Wandlheim
Gemeinde Germering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Germering betreffen vor allem zwei Hauptaspekte:
- Der Bürgerentscheid am 24. April 2022 führte dazu, dass die laufenden Bebauungsplanverfahren für das Kreuzlinger Feld gestoppt und eine neue Rahmenplanung nach einem offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb initiiert wurde, mit Schwerpunkten auf anpassbare Bebauung, bezahlbarer Wohnraum, Klimaneutralität, Verkehrsminderung und Bürgerbeteiligung.
- Der Stadtrat von Germering stimmte im Januar 2023 der Bebauung des Morigl-Geländes zu, wo ein Gebäude mit bis zu acht Stockwerken und etwa 80 Wohnungen, davon 26 mit verbilligten Mieten, errichtet werden kann. Das Gebäude wird auch Büros und Praxisräume sowie eine Tiefgarage umfassen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.