Germering ist eine Große Kreisstadt im südöstlichen Landkreis Fürstenfeldbruck (Regierungsbezirk Oberbayern) und liegt westlich von München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
40.461 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82110
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Germering, Harthaus, Kleßheim, Nebel, Neugermering, Unterpfaffenhofen, Wandlheim, Harthaus, Kleßheim, Nebel, Neugermering, Unterpfaffenhofen, Wandlheim
Gemeinde Germering – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Germering betreffen vor allem zwei Hauptaspekte:
- Der Bürgerentscheid am 24. April 2022 führte dazu, dass die laufenden Bebauungsplanverfahren für das Kreuzlinger Feld gestoppt und eine neue Rahmenplanung nach einem offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb initiiert wurde, mit Schwerpunkten auf anpassbare Bebauung, bezahlbarer Wohnraum, Klimaneutralität, Verkehrsminderung und Bürgerbeteiligung.
- Der Stadtrat von Germering stimmte im Januar 2023 der Bebauung des Morigl-Geländes zu, wo ein Gebäude mit bis zu acht Stockwerken und etwa 80 Wohnungen, davon 26 mit verbilligten Mieten, errichtet werden kann. Das Gebäude wird auch Büros und Praxisräume sowie eine Tiefgarage umfassen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.