Die Stadt Gehrden gehört zur Region Hannover und liegt im Calenberger Land.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
15.177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30989
Vorwahlen
05108, 05137, 05109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg, AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg
Gemeinde Gehrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für den Ersatzneubau des KRH Klinikum Robert Koch Gehrden bestätigt. Der Plan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau, der Teil der Medizinstrategie 2030 des KRH ist. Anwohner hatten gegen den Plan wegen Lärm- und Verkehrslärmbedenken geklagt, doch ihre Anträge wurden abgewiesen. Der Neubau wird acht Pflegestationen, einen zentralen OP-Bereich, einen Entbindungsbereich und weitere medizinische Einrichtungen umfassen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.