Die Stadt Gehrden gehört zur Region Hannover und liegt im Calenberger Land.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
15.177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30989
Vorwahlen
05108, 05137, 05109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg, AmDalsterberg, AmKernberg, Charlottenhof, Köthnerberg
Gemeinde Gehrden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für den Ersatzneubau des KRH Klinikum Robert Koch Gehrden bestätigt. Der Plan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau, der Teil der Medizinstrategie 2030 des KRH ist. Anwohner hatten gegen den Plan wegen Lärm- und Verkehrslärmbedenken geklagt, doch ihre Anträge wurden abgewiesen. Der Neubau wird acht Pflegestationen, einen zentralen OP-Bereich, einen Entbindungsbereich und weitere medizinische Einrichtungen umfassen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.