Hannover war ab 1636 welfische Residenzstadt, ab 1692 Residenz Kurhannovers, ab 1814 Hauptstadt des Königreichs Hannover, nach dessen Annexion durch Preußen ab 1866 Provinzhauptstadt der Provinz Hannover, nach Auflösung Preußens im August 1946 Hauptstadt des Landes Hannover und nach dessen Fusion mit den Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe im November 1946 niedersächsische Landeshauptstadt. Hannover [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}haˈnoːfɐ] ist die Hauptstadt des Landes Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
535.932 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30159–3017930419–30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hannover - Bürgeramt
Wunstorfer Str. 5
30453 Hannover
2. Region Hannover - Sozialamt
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Am Wasserturm 1
30169 Hannover
Gemeinde Hannover – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 204, 3. Änderung in Hannover ist vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Der Plan betrifft die Grundstücke in der Spichernstraße und Voßstraße im Stadtteil List und zielt auf die Festsetzung eines urbanen Gebiets ab, ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
- In der Wasserstadt Limmer ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen der Abriss der alten Fabrikgebäude und der Neubau von Ersatzgebäuden geplant, die durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Der Abriss und der Neubau sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.