Der am Südrand des Norddeutschen Tieflandes an der Leine gelegene Ort wurde 1150 erstmals erwähnt und erhielt 1241 das Stadtrecht. Hannover war ab 1636 welfische Residenzstadt, ab 1692 Residenz Kurhannovers, ab 1814 Hauptstadt des Königreichs Hannover, nach dessen Annexion durch Preußen ab 1866 Provinzhauptstadt der Provinz Hannover, nach Auflösung Preußens im August 1946 Hauptstadt des Landes Hannover und nach dessen Fusion mit den Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe im November 1946 niedersächsische Landeshauptstadt
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
535.932 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30159–3017930419–30669Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0511
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hannover - Bürgeramt
Wunstorfer Str. 5
30453 Hannover
2. Region Hannover - Sozialamt
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Am Wasserturm 1
30169 Hannover
Gemeinde Hannover – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 204, 3. Änderung in Hannover ist vom 23. Januar bis 24. Februar 2025 öffentlich ausgelegt. Der Plan betrifft die Grundstücke in der Spichernstraße und Voßstraße im Stadtteil List und zielt auf die Festsetzung eines urbanen Gebiets ab, ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
- In der Wasserstadt Limmer ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen der Abriss der alten Fabrikgebäude und der Neubau von Ersatzgebäuden geplant, die durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Der Abriss und der Neubau sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.