Geisenheim ist eine Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
65366,65385 (Am Rüdesheimer Hafen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geisenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Chauvignystraße II“ und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dieser Plan soll die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes auf einem ehemaligen Betriebsgelände in der Chauvignystraße ermöglichen, einschließlich der Verlagerung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes und der Schaffung von Wohnraum für Studenten. Die Planungsunterlagen sind bis zum 14. Februar 2025 öffentlich einsehbar und können online sowie im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim eingesehen werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.