Sie liegt am Rhein zwischen Wiesbaden und Rüdesheim und ist als Wein-, Schul-, Dom- und Lindenstadt bekannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
65366,65385 (Am Rüdesheimer Hafen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geisenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Chauvignystraße II“ und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dieser Plan soll die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes auf einem ehemaligen Betriebsgelände in der Chauvignystraße ermöglichen, einschließlich der Verlagerung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes und der Schaffung von Wohnraum für Studenten. Die Planungsunterlagen sind bis zum 14. Februar 2025 öffentlich einsehbar und können online sowie im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim eingesehen werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.