Oestrich-Winkel ist eine Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65375
Vorwahl
06723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
2. Bürgeramt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
3. Ordnungsamt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
Gemeinde Oestrich-Winkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan Nr. 27 Friedensplatz in Oestrich-Winkel, Ortsteil Oestrich: Öffentliche Auslegung bis 09.08.2023, IHK-Stellungnahme bis 11.08.2023.
Bebauungsplan Nr. 37 Friedensplatz in Oestrich-Winkel: Keine aktuellen Daten, zuletzt IHK-Stellungnahme bis 24.05.2023.
Bebauungsplan Auf der Fuchshöhl (Bebauungsplan Nr 88) in Oestrich-Winkel, Ortsteil Mittelheim: Allgemeines Wohngebiet, IHK-Stellungnahme bis 11.06.2018, keine aktuellen Verfahren.
Bebauungsplan Obere und Mittlere Bein (Nr. 35) in Oestrich-Winkel, Stadtteil Oestrich: IHK-Stellungnahme bis 19.11.2021, keine aktuellen Verfahren.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.