Oestrich-Winkel ist eine Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65375
Vorwahl
06723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
2. Bürgeramt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
3. Ordnungsamt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
Gemeinde Oestrich-Winkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan Nr. 27 Friedensplatz in Oestrich-Winkel, Ortsteil Oestrich: Öffentliche Auslegung bis 09.08.2023, IHK-Stellungnahme bis 11.08.2023.
Bebauungsplan Nr. 37 Friedensplatz in Oestrich-Winkel: Keine aktuellen Daten, zuletzt IHK-Stellungnahme bis 24.05.2023.
Bebauungsplan Auf der Fuchshöhl (Bebauungsplan Nr 88) in Oestrich-Winkel, Ortsteil Mittelheim: Allgemeines Wohngebiet, IHK-Stellungnahme bis 11.06.2018, keine aktuellen Verfahren.
Bebauungsplan Obere und Mittlere Bein (Nr. 35) in Oestrich-Winkel, Stadtteil Oestrich: IHK-Stellungnahme bis 19.11.2021, keine aktuellen Verfahren.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.