Oestrich-Winkel ist eine Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65375
Vorwahl
06723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
2. Bürgeramt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
3. Ordnungsamt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
Gemeinde Oestrich-Winkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan Nr. 27 Friedensplatz in Oestrich-Winkel, Ortsteil Oestrich: Öffentliche Auslegung bis 09.08.2023, IHK-Stellungnahme bis 11.08.2023.
Bebauungsplan Nr. 37 Friedensplatz in Oestrich-Winkel: Keine aktuellen Daten, zuletzt IHK-Stellungnahme bis 24.05.2023.
Bebauungsplan Auf der Fuchshöhl (Bebauungsplan Nr 88) in Oestrich-Winkel, Ortsteil Mittelheim: Allgemeines Wohngebiet, IHK-Stellungnahme bis 11.06.2018, keine aktuellen Verfahren.
Bebauungsplan Obere und Mittlere Bein (Nr. 35) in Oestrich-Winkel, Stadtteil Oestrich: IHK-Stellungnahme bis 19.11.2021, keine aktuellen Verfahren.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.