Ihr bedeutendstes Baudenkmal ist die im 12
Bundesland
Landkreis
Einwohner
31.790 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49124
Vorwahl
05401
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DörenbergSiedlung, Dröper, Karolinenhöhe, Osterberg, Osthoff
Gemeinde Georgsmarienhütte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Georgsmarienhütte entstehen zwei neue Baugebiete unterhalb des Panoramabades und des Schulzentrums. Derzeit werden die Planungen für die Erschließungsanlagen fertiggestellt, und es ist geplant, im zweiten Quartal 2025 mit den Bauarbeiten zur Herstellung der Erschließungsanlagen zu beginnen. Die Vermarktung der Grundstücke soll ab Herbst 2027 starten, nachdem alle Versorgungsleitungen verlegt und die Regenrückhaltebecken hergestellt sind.
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu einem Bebauungsplan in Georgsmarienhütte selbst, aber es ist erwähnt, dass der Bebauungsplan für das Magnum-Areal in Osnabrück, das nicht direkt in Georgsmarienhütte liegt, bis Mitte 2025 abgeschlossen sein soll.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.