Sie liegt am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets und ist die größte Stadt in Südwestfalen. Hagen wird oft als „das Tor zum Sauerland“ bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
188.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58089–58099, 58119, 58135
Vorwahlen
02331, 02334, 02337, 02304
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afrika, Akate, Altenhagen, Baumgartenmhle, Beckerode, Börsten, Eschenbruch, Finna, GroßeHeide, Großheide, Harmonie, Hiddensen, Hohenheide, Kassebruch, Lindenau, Mentrup, Nordhagen, Riege, Schlagte, Sprickernheide, Stackmannsmhle, Sudhägerbruch, Sudhagen, Weißenberg, Wildewiese, Afrika, Akate, Altenhagen, Auf'mBusche, Baumgartenmühle, BeckerodeamBorgberg, Beckerode, Börsten, Eschenbruch, Finna, GroßeHeide, Großheide, Harmonie, Hiddensen, Hohenheide
Adressen:
Stadt Hagen
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Agentur für Arbeit Hagen
Kaiserstraße 28
58095 Hagen
Landratsamt Hagen
Kaiserstraße 9
58095 Hagen
Gemeinde Hagen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hagen hat am 31. Oktober 2024 der Spatenstich für die Erschließung des Baugebiets in der Buschstraße im Stadtteil Boele stattgefunden. Hier werden neun Baugrundstücke auf einer Gesamtfläche von 7.000 Quadratmetern entwickelt, mit einem Fokus auf Klimaschutz und nachhaltigem Wohnen, einschließlich Solaranlagen, geringer Versiegelungsdichte und Grünflächen.
Zudem gibt es Pläne für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Im Pasch" in der Gemeinde Hagen im Bremischen, die auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum abzielen. Diese Planung umfasst die Errichtung von Wohngebäuden und serviceorientierten Einrichtungen im zentralen Siedlungsbereich der Ortschaft Hagen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.