Hagen wird oft als „das Tor zum Sauerland“ bezeichnet. Hagen ist eine kreisfreie Großstadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
188.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58089–58099, 58119, 58135
Vorwahlen
02331, 02334, 02337, 02304
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afrika, Akate, Altenhagen, Baumgartenmhle, Beckerode, Börsten, Eschenbruch, Finna, GroßeHeide, Großheide, Harmonie, Hiddensen, Hohenheide, Kassebruch, Lindenau, Mentrup, Nordhagen, Riege, Schlagte, Sprickernheide, Stackmannsmhle, Sudhägerbruch, Sudhagen, Weißenberg, Wildewiese, Afrika, Akate, Altenhagen, Auf'mBusche, Baumgartenmühle, BeckerodeamBorgberg, Beckerode, Börsten, Eschenbruch, Finna, GroßeHeide, Großheide, Harmonie, Hiddensen, Hohenheide
Adressen:
Stadt Hagen
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Agentur für Arbeit Hagen
Kaiserstraße 28
58095 Hagen
Landratsamt Hagen
Kaiserstraße 9
58095 Hagen
Gemeinde Hagen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hagen hat am 31. Oktober 2024 der Spatenstich für die Erschließung des Baugebiets in der Buschstraße im Stadtteil Boele stattgefunden. Hier werden neun Baugrundstücke auf einer Gesamtfläche von 7.000 Quadratmetern entwickelt, mit einem Fokus auf Klimaschutz und nachhaltigem Wohnen, einschließlich Solaranlagen, geringer Versiegelungsdichte und Grünflächen.
Zudem gibt es Pläne für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Im Pasch" in der Gemeinde Hagen im Bremischen, die auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum abzielen. Diese Planung umfasst die Errichtung von Wohngebäuden und serviceorientierten Einrichtungen im zentralen Siedlungsbereich der Ortschaft Hagen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.