Sie liegt am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets und ist die größte Stadt in Südwestfalen. Hagen ist eine kreisfreie Großstadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
188.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58089–58099, 58119, 58135
Vorwahlen
02331, 02334, 02337, 02304
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afrika, Akate, Altenhagen, Baumgartenmhle, Beckerode, Börsten, Eschenbruch, Finna, GroßeHeide, Großheide, Harmonie, Hiddensen, Hohenheide, Kassebruch, Lindenau, Mentrup, Nordhagen, Riege, Schlagte, Sprickernheide, Stackmannsmhle, Sudhägerbruch, Sudhagen, Weißenberg, Wildewiese, Afrika, Akate, Altenhagen, Auf'mBusche, Baumgartenmühle, BeckerodeamBorgberg, Beckerode, Börsten, Eschenbruch, Finna, GroßeHeide, Großheide, Harmonie, Hiddensen, Hohenheide
Adressen:
Stadt Hagen
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Agentur für Arbeit Hagen
Kaiserstraße 28
58095 Hagen
Landratsamt Hagen
Kaiserstraße 9
58095 Hagen
Gemeinde Hagen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hagen hat am 31. Oktober 2024 der Spatenstich für die Erschließung des Baugebiets in der Buschstraße im Stadtteil Boele stattgefunden. Hier werden neun Baugrundstücke auf einer Gesamtfläche von 7.000 Quadratmetern entwickelt, mit einem Fokus auf Klimaschutz und nachhaltigem Wohnen, einschließlich Solaranlagen, geringer Versiegelungsdichte und Grünflächen.
Zudem gibt es Pläne für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Im Pasch" in der Gemeinde Hagen im Bremischen, die auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum abzielen. Diese Planung umfasst die Errichtung von Wohngebäuden und serviceorientierten Einrichtungen im zentralen Siedlungsbereich der Ortschaft Hagen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung