Gottmadingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
10.750 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78244
Vorwahlen
07731, 07734, 07739
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gottmadingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gottmadingen umfassen die 6. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Ausweisung von Sonderbauflächen für Solaranlagen auf einer Fläche von insgesamt 80,71 ha vorsieht, davon 75,61 ha in Gottmadingen und 5,06 ha in Gailingen. Diese Änderung ermöglicht die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bauplanungsrechtlich.
Zudem gibt es Offenlagen für verschiedene Bebauungspläne, wie die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Sonderbaufläche „Tennisanlage und Grünfläche“ und diverse Änderungen bestehender Bebauungspläne, z.B. die 1. und 2. Änderungen des Sanierungsgebiets I - Ortskern und des Gebiets Brügel.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.