Die sechstgrößte Stadt Deutschlands bildet das Zentrum der rund 2,7 Millionen Einwohner zählenden Region Stuttgart, eines der größten Ballungsräume Deutschlands. Zudem ist sie Kernstadt der europäischen Metropolregion Stuttgart (etwa 5,3 Millionen Einwohner), der fünftgrößten in Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
70173–70619
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadCannstatt, Birkach, Botnang, Degerloch, Feuerbach, Hedelfingen, Möhringen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Plieningen, Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim, Vaihingen, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen, Glemstal
Adressen:
1. Stadt Stuttgart - Rathaus, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart
2. Landratsamt Stuttgart - Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart
3. Regierungspräsidium Stuttgart - Keplerstraße 11, 70174 Stuttgart
Gemeinde Stuttgart – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.