Verwaltungssitz der Gemeinde ist Ostgroßefehn. Den Kern bilden die drei Dörfer Ost-, Mitte- und Westgroßefehn
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26629
Vorwahlen
04943, 04944, 04945, 04946
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großefehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Großefehn plant die Erweiterung des Gewerbegebiets in Ulbargen, das von derzeit zwölf Hektar auf über 20 Hektar ausgedehnt werden soll, in Richtung Spetzerfehn. Die wasserrechtliche Genehmigung und der Bebauungsplan sind bereits beschlossen, jedoch muss das Entwässerungskonzept wegen der verdoppelten Größe des Regenwasserrückhaltebeckens überarbeitet werden. Die Gesamtkosten für die Erweiterung betragen etwa vier Millionen Euro, von denen 60 Prozent durch Fördermittel finanziert werden sollen.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, die bereits abgeschlossen ist und langfristig die finanzielle Belastung durch geringere Stromkosten reduzieren soll.
In Ostgroßefehn sind mehrere Bebauungspläne in verschiedenen Teilbereichen des Ortszentrums und weiterer Gebiete wie dem Gewerbegebiet Ost und dem Schul- und Sportzentrum in Bearbeitung.
Weitere Bauplätze stehen in neuen Baugebieten in Mittegroßefehn, Ostgroßefehn, Akelsbarg und bald in Holtrop zur Verfügung.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.