Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Aurich

Platt Auerk) ist die Kreisstadt des Landkreises Aurich in Ostfriesland im Nordwesten Niedersachsens. Aurich ist die zweitgrößte Stadt Ostfrieslands – sowohl nach Einwohnern (hinter Emden) als auch nach der Fläche (hinter Wittmund)
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
42.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26603, 26605, 26607
Vorwahlen
04941, 04947, 04948
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abelitzmoor, Bernuthsfeld, Eschen, Extum, ExtumerGaste, ExtumerHammrich, ExtumerKiefmoor, Georgsfeld, Haxtum, Haxtumerfeld, Kirchdorf, Kirchdorferfeld, Middelburg, NeuSandhorst, Ostersander, Rahe, Tannenhausen, Tummelbusch, Walle, WeißesMoor, Westerfeld, Abelitzmoor, Bernuthsfeld, Eschen, Extum, ExtumerGaste, ExtumerHammrich, ExtumerKiefmoor, Georgsfeld, Haxtum, Haxtumerfeld, Kirchdorf, Kirchdorferfeld, Middelburg, NeuSandhorst, Ostersander, Rahe, Tannenhausen, Tummelbusch, Walle
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Aurich hat am 20.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 350 „Am Pferdemarkt“ nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die 31. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Markthalle“ im Ortsteil Aurich Kernstadt trat am 19.01.2024 in Kraft. Zudem wurde am 17.03.2022 die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ und die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ beschlossen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
Bebauungsplan Aurich
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Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück nach Art und Maß fest. 

Im Gegensatz zu den Flächennutzungsplänen, die eine ganze Gemeinde abdecken, beziehen sich Bebauungspläne in der Regel nur auf Teile von Gemeinden. Sie können sich zum Beispiel auf ein einzelnes Grundstück oder eine Gruppe von Gebäuden beziehen. Der Bebauungsplan muss daher die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festlegen (§ 7 Abs. 7 BauGA). Nach dem Prinzip des "einheitlichen Raums" darf sich der Geltungsbereich mehrerer Entwicklungsprojekte nicht überschneiden. Zusammen werden sie als "Flächennutzungsplanung" und "Entwicklungsplanung" bezeichnet.