Gräfelfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München am westlichen Stadtrand der bayerischen Landeshauptstadt München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82166
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gräfelfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem ehemaligen Doemens-Gelände in Gräfelfing entstehen mindestens 34 bezahlbare Wohnungen, basierend auf dem Siegerentwurf des Münchner Architekturbüros Bogevischs, der den Erhalt des historischen Gebäudes beinhaltet.
Der Bebauungsplan für dieses Gebiet sieht weniger Wohnungen vor als theoretisch möglich, was zu Diskussionen über die Optimierung der Baukosten und Mieteinnahmen geführt hat.
Zusätzlich gibt es verschiedene aktuelle Bebauungspläne in Gräfelfing, wie z.B. der Bebauungsplan 1B für das Gebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und dem Wallfahrerweg sowie zwischen der Geigerstraße und der Gemeindegrenze Planegg, und der Bebauungsplan 25 für den Ortsteil Lochham, der im Jahr 2013 fertiggestellt wurde und eine harmonische Ortsgestaltung und den Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestands zum Ziel hat.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.