Gräfelfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München am westlichen Stadtrand der bayerischen Landeshauptstadt München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82166
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gräfelfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Auf dem ehemaligen Doemens-Gelände in Gräfelfing entstehen mindestens 34 bezahlbare Wohnungen, basierend auf dem Siegerentwurf des Münchner Architekturbüros Bogevischs, der den Erhalt des historischen Gebäudes beinhaltet.
Der Bebauungsplan für dieses Gebiet sieht weniger Wohnungen vor als theoretisch möglich, was zu Diskussionen über die Optimierung der Baukosten und Mieteinnahmen geführt hat.
Zusätzlich gibt es verschiedene aktuelle Bebauungspläne in Gräfelfing, wie z.B. der Bebauungsplan 1B für das Gebiet zwischen der Bahnlinie München-Mittenwald und dem Wallfahrerweg sowie zwischen der Geigerstraße und der Gemeindegrenze Planegg, und der Bebauungsplan 25 für den Ortsteil Lochham, der im Jahr 2013 fertiggestellt wurde und eine harmonische Ortsgestaltung und den Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestands zum Ziel hat.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.