Günzburg ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Günzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
21.233 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89312
Vorwahl
08221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Wasserburg
Gemeinde Günzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Frasers Property wird im Herbst 2024 die Bauvorbereitungen für den neuen Gewerbepark im Günzburger Industriegebiet starten, um bestehende Gebäude abzureisen und drei neue Hallen zu bauen auf einem zehn Hektar großen Gewerbeareal im Stadtteil Deffingen.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erwartet.
Der 2. Bauabschnitt der Laufbänder in den Gassen der Altstadt von Günzburg hat begonnen, entsprechend dem Konzept zur Barrierefreiheit.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.