Güstrow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgʏstroː] ist mit rund 29.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und Kreisstadt des Landkreises Rostock
Bundesland
Landkreis
Einwohner
29.026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18273
Vorwahl
03843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Güstrow – Öffnungszeiten
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Die Stadtvertretung von Güstrow hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 101 - Pferdemarkt/Tiefetal im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und seine ortsübliche Bekanntmachung festgelegt.
Ein weiterer Beschluss betrifft den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 120 - Glasewitzer Burg - Westlicher Teil, um städtebauliche Missstände durch mangelhafte verkehrliche und mediale Erschließung zu beseitigen.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 117 - An der B 103 beschlossen, der die Entwicklung eines Sondergebietes zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Wasserstoff via Wasserelektrolyse umfasst.
Weitere Bebauungspläne wie Nr. 97 – Goldberger Straße – Schwarzer Weg und Nr. 111 – Zum Steinsitz 4 sind bereits in Kraft getreten.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.