Sie liegt im Landesteil Mecklenburg des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit 208.409 Einwohnern ist sie die bevölkerungsreichste Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und war neben Schwerin stets das wirtschaftlich-kulturelle urbane Zentrum in der Region Mecklenburg-Schwerin
Bundesland
Einwohner
208.400 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
18055, 18057, 18059,18069,18106, 18107, 18109,18119,18146, 18147,18181, 18182Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0381, 038202, 038206
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rostock, Am Böllen 1, 18055 Rostock
2. Agentur für Arbeit Rostock, Am Schusterkrug 1, 18069 Rostock
3. Ordnungsamt Rostock, Am Böllen 1, 18055 Rostock
Gemeinde Rostock – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für den Groten Pohl in Rostock ist noch in der Erarbeitung; der zweite Entwurf soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Es gibt Kontroversen um die geplante Bebauung, insbesondere wegen des Vorhabens von SIXT, einen Bürokomplex zu bauen, was von Umweltgruppen und Bürgern kritisiert wird.
- Die Stadtverwaltung plant, den aktuellen Planungsstand für die Bebauung des Groten Pohls öffentlich auszustellen und Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, z.B. durch ein Stadtbauhaus am Neuen Markt.
- Es gibt Pläne, die nordwestliche Ecke des Gebiets für den Bau von Schule, Kita und Sportplatz vor Fertigstellung des gesamten Bebauungsplans herauszulösen.
- Die Bürgerschaft muss über die Beschlussvorlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den SIXT-Bürokomplex abstimmen, was auf starken Widerstand von Umweltgruppen und Initiativen stößt.
- Für den Zentralcampus Schillingallee der Universitätsmedizin Rostock wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09.SO.210 einstimmig beschlossen. Die Planungen für den Bau eines ersten Bettenhauses haben begonnen, und der Bebauungsplan soll in den nächsten Jahren vorliegen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.