Sie liegt im Landesteil Mecklenburg des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit 208.409 Einwohnern ist sie die bevölkerungsreichste Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und war neben Schwerin stets das wirtschaftlich-kulturelle urbane Zentrum in der Region Mecklenburg-Schwerin
Bundesland
Einwohner
208.400 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
18055, 18057, 18059,18069,18106, 18107, 18109,18119,18146, 18147,18181, 18182Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0381, 038202, 038206
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rostock, Am Böllen 1, 18055 Rostock
2. Agentur für Arbeit Rostock, Am Schusterkrug 1, 18069 Rostock
3. Ordnungsamt Rostock, Am Böllen 1, 18055 Rostock
Gemeinde Rostock – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für den Groten Pohl in Rostock ist noch in der Erarbeitung; der zweite Entwurf soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Es gibt Kontroversen um die geplante Bebauung, insbesondere wegen des Vorhabens von SIXT, einen Bürokomplex zu bauen, was von Umweltgruppen und Bürgern kritisiert wird.
- Die Stadtverwaltung plant, den aktuellen Planungsstand für die Bebauung des Groten Pohls öffentlich auszustellen und Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, z.B. durch ein Stadtbauhaus am Neuen Markt.
- Es gibt Pläne, die nordwestliche Ecke des Gebiets für den Bau von Schule, Kita und Sportplatz vor Fertigstellung des gesamten Bebauungsplans herauszulösen.
- Die Bürgerschaft muss über die Beschlussvorlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den SIXT-Bürokomplex abstimmen, was auf starken Widerstand von Umweltgruppen und Initiativen stößt.
- Für den Zentralcampus Schillingallee der Universitätsmedizin Rostock wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09.SO.210 einstimmig beschlossen. Die Planungen für den Bau eines ersten Bettenhauses haben begonnen, und der Bebauungsplan soll in den nächsten Jahren vorliegen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.