Rostock ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʁɔstɔk]) ist eine norddeutsche kreisfreie Groß-, Universitäts- und Hansestadt an der Ostsee. Sie liegt im Landesteil Mecklenburg des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Einwohner
208.400 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
18055, 18057, 18059,18069,18106, 18107, 18109,18119,18146, 18147,18181, 18182Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0381, 038202, 038206
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rostock, Am Böllen 1, 18055 Rostock
2. Agentur für Arbeit Rostock, Am Schusterkrug 1, 18069 Rostock
3. Ordnungsamt Rostock, Am Böllen 1, 18055 Rostock
Gemeinde Rostock – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für den Groten Pohl in Rostock ist noch in der Erarbeitung; der zweite Entwurf soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Es gibt Kontroversen um die geplante Bebauung, insbesondere wegen des Vorhabens von SIXT, einen Bürokomplex zu bauen, was von Umweltgruppen und Bürgern kritisiert wird.
- Die Stadtverwaltung plant, den aktuellen Planungsstand für die Bebauung des Groten Pohls öffentlich auszustellen und Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, z.B. durch ein Stadtbauhaus am Neuen Markt.
- Es gibt Pläne, die nordwestliche Ecke des Gebiets für den Bau von Schule, Kita und Sportplatz vor Fertigstellung des gesamten Bebauungsplans herauszulösen.
- Die Bürgerschaft muss über die Beschlussvorlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den SIXT-Bürokomplex abstimmen, was auf starken Widerstand von Umweltgruppen und Initiativen stößt.
- Für den Zentralcampus Schillingallee der Universitätsmedizin Rostock wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09.SO.210 einstimmig beschlossen. Die Planungen für den Bau eines ersten Bettenhauses haben begonnen, und der Bebauungsplan soll in den nächsten Jahren vorliegen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.