Hadamar ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
12.836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65589
Vorwahl
06433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHeide, Pletschmhle, Röderhof, Schnepfenhäuserhof, AufderHeide, Pletschmühle, Röderhof, Schnepfenhäuserhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
2. Ordnungsamt Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
3. Bürgerbüro Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
Gemeinde Hadamar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hadamar entstehen im Rahmen eines Bebauungsplans 100 neue Arbeitsplätze in den nächsten zwei Jahren durch die Erweiterung des Forensikkomplexes auf dem Hadamarer Mönchberg. Vitos Weil-Lahn und das Land Hessen investieren 34 Millionen Euro in diese Erweiterung, die den Bau eines neuen, viergeschossigen Gebäudes umfasst, das an den Hang gebaut wird und bis Mitte 2026 fertiggestellt sein soll. Die Stadt Hadamar hat den Bebauungsplan für das Gelände geändert und die Patientenzahl von 235 auf 265 erhöht.
Zusätzlich gibt es Diskussionen und Beschlüsse zu anderen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan für den ehemaligen Güterplatz und der PV-Freiflächenanlage Im Hinteren Kirchfeld, die von der Stadtverordnetenversammlung entschieden und umgesetzt werden.
Weitere Bauprojekte, wie die Sanierung oder der Neubau einer Toilettenanlage in Niederhadamar und die Planungen für ein Freizeitgelände in Oberzeuzheim, sind ebenfalls Gegenstand von Stadtverordnetenversammlungen und Bürgerbefragungen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.