Hadamar ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
12.836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65589
Vorwahl
06433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHeide, Pletschmhle, Röderhof, Schnepfenhäuserhof, AufderHeide, Pletschmühle, Röderhof, Schnepfenhäuserhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
2. Ordnungsamt Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
3. Bürgerbüro Hadamar
Hauptstraße 1
65589 Hadamar
Gemeinde Hadamar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hadamar entstehen im Rahmen eines Bebauungsplans 100 neue Arbeitsplätze in den nächsten zwei Jahren durch die Erweiterung des Forensikkomplexes auf dem Hadamarer Mönchberg. Vitos Weil-Lahn und das Land Hessen investieren 34 Millionen Euro in diese Erweiterung, die den Bau eines neuen, viergeschossigen Gebäudes umfasst, das an den Hang gebaut wird und bis Mitte 2026 fertiggestellt sein soll. Die Stadt Hadamar hat den Bebauungsplan für das Gelände geändert und die Patientenzahl von 235 auf 265 erhöht.
Zusätzlich gibt es Diskussionen und Beschlüsse zu anderen Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan für den ehemaligen Güterplatz und der PV-Freiflächenanlage Im Hinteren Kirchfeld, die von der Stadtverordnetenversammlung entschieden und umgesetzt werden.
Weitere Bauprojekte, wie die Sanierung oder der Neubau einer Toilettenanlage in Niederhadamar und die Planungen für ein Freizeitgelände in Oberzeuzheim, sind ebenfalls Gegenstand von Stadtverordnetenversammlungen und Bürgerbefragungen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.