Kassel (bis 1926 amtlich Cassel) ist eine kreisfreie Stadt, Verwaltungssitz des gleichnamigen Regierungsbezirkes und des Landkreises Kassel. Die einzige Großstadt Nordhessens ist nach Frankfurt am Main und Wiesbaden die drittgrößte Stadt und eines von zehn Oberzentren des Landes Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
200.406 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34117–34134, 34355Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0561, 05543
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Essigberg, Kassel, Essigberg
Adressen:
1. Stadt Kassel, Rathaus, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
2. Finanzamt Kassel, Wilhelmshöher Allee 73, 34121 Kassel
3. Agentur für Arbeit Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 20, 34117 Kassel
Gemeinde Kassel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kassel gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Im Vorderen Westen soll an der Breitscheidstraße 33 ein Neubau mit 25 Wohnungen entstehen, jedoch hat der Bauträger M&I Kattenstraße GmbH & Co. KG seinen Vertrag zur Schaffung von 16 Sozialwohnungen offenbar gebrochen und plant stattdessen Eigentumswohnungen.
- Im Salzmann-Areal in Bettenhausen läuft die bauliche Umsetzung eines Projekts, das die Erhaltung der historischen Bebauung, den Bau von Sozialwohnungen, einer Kindertagesstätte und kulturellen Nutzungen umfasst. Die Arbeiten begannen 2021.
- Im Gewerbegebiet Waldau-West gibt es ein laufendes Bebauungsplanverfahren, das sich auf die Neugestaltung und Erweiterung des ältesten Teilbereichs des Industrieparks Kassel bezieht. Der aktuelle Entwurf stammt von November 2024.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.