Hamberge (niederdeutsch Hambarg) ist eine Gemeinde im Nordosten des Kreises Stormarn in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
1801 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23619
Vorwahl
0451
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hansfelde, Hohenleuchte, Neddelstenhof, Poggenpohl, Sandberg, Sandhof, Hansfelde, Hohenleuchte, Neddelstenhof, Poggenpohl, Sandberg, Sandhof
Adressen:
1. Gemeinde Hamberge, Am Markt 1, 23847 Hamberge
2. Einwohnermeldeamt Hamberge, Am Markt 1, 23847 Hamberge
3. Bauamt Hamberge, Am Markt 1, 23847 Hamberge
Gemeinde Hamberge – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.