Harsewinkel [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌhaːʁzəˈvɪŋkl] ist eine rund 25.000 Einwohner zählende Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh in Ostwestfalen-Lippe (Regierungsbezirk Detmold)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
25.575 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33428
Vorwahlen
05247, 02588
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beller, Rheda, šberems, Beller, Rheda, Überems
Adressen:
1. Stadtverwaltung Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
2. Bürgerbüro Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
3. Ordnungsamt Harsewinkel
Rathausplatz 1
33428 Harsewinkel
Gemeinde Harsewinkel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Harsewinkel hat am 22.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 29 „Im Vechtel“ zu ändern beschlossen. Die Änderung betrifft den westlichen Bereich des Bebauungsplanes und umfasst die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung.
- Aufstellungsbeschluss am 31.03.2023
- Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme vom 11.04.2023 bis 12.05.2023
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 03.07.2024
- Öffentliche Auslegung vom 05.08.2024 bis 06.09.2024.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.