Mit 332.552 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2017) ist sie die größte Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe und deren wirtschaftliches Zentrum. Bielefeld [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbiːləfɛlt] (ostwestfälisch Builefeld, Bielefeld, Beilefeld oder Builefeild) ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Detmold im Nordosten Nordrhein-Westfalens. Mit 332.552 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2017) ist sie die größte Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe und deren wirtschaftliches Zentrum
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
334.002 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 33602 – 33739
Vorwahlen
0521, 05202, 05203, 05205, 05206, 05208, 05209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baumheide, Baumheide
Gemeinde Bielefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.