Sie ist Teil des Amtes Beetzsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark und entstand 2002 durch den freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Pritzerbe und der Gemeinden Fohrde, Briest und Hohenferchesar im Vorfeld der geplanten brandenburgischen Gemeindegebietsreform 2003. 2008 kam als fünfter Ortsteil das Dorf Marzahne hinzu
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
3248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14778, 14798
Vorwahlen
03381, 033834, 033877
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
2. Einwohnermeldeamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
3. Bauamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
Gemeinde Havelsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Havelsee hat am 17.05.2018 den Bebauungsplan „Landhaus am See in Briest“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Briest zwischen der Parkstraße und dem Schwarzen Weg und umfasst die Flurstücke 100, 101 und 109 der Flur 1 der Gemarkung Briest mit einer Größe von 0,79 ha. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee vom Landkreis Potsdam-Mittelmark am 05.07.2018 genehmigt und ist ebenfalls in Kraft getreten.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.