Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Bebauungsplan24 Havelsee

Havelsee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈhaːfl̩zeː] ist eine Landstadt im Westen des Landes Brandenburg mit etwas mehr als 3000 Einwohnern. Sie ist Teil des Amtes Beetzsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark und entstand 2002 durch den freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Pritzerbe und der Gemeinden Fohrde, Briest und Hohenferchesar im Vorfeld der geplanten brandenburgischen Gemeindegebietsreform 2003
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
3248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14778, 14798
Vorwahlen
03381, 033834, 033877
Adresse der Stadtverwaltung
Havelstraße 4, 14798 HavelseeOT Pritzerbe
Havelstraße 4, 14798 HavelseeOT Pritzerbe 14798 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee

2. Einwohnermeldeamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee

3. Bauamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
Gemeinde Havelsee – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Havelsee hat am 17.05.2018 den Bebauungsplan „Landhaus am See in Briest“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Briest zwischen der Parkstraße und dem Schwarzen Weg und umfasst die Flurstücke 100, 101 und 109 der Flur 1 der Gemarkung Briest mit einer Größe von 0,79 ha. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.

Zusätzlich wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee vom Landkreis Potsdam-Mittelmark am 05.07.2018 genehmigt und ist ebenfalls in Kraft getreten.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.