2008 kam als fünfter Ortsteil das Dorf Marzahne hinzu. Sie ist Teil des Amtes Beetzsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark und entstand 2002 durch den freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Pritzerbe und der Gemeinden Fohrde, Briest und Hohenferchesar im Vorfeld der geplanten brandenburgischen Gemeindegebietsreform 2003
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
3248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14778, 14798
Vorwahlen
03381, 033834, 033877
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
2. Einwohnermeldeamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
3. Bauamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
Gemeinde Havelsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Havelsee hat am 17.05.2018 den Bebauungsplan „Landhaus am See in Briest“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Briest zwischen der Parkstraße und dem Schwarzen Weg und umfasst die Flurstücke 100, 101 und 109 der Flur 1 der Gemarkung Briest mit einer Größe von 0,79 ha. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee vom Landkreis Potsdam-Mittelmark am 05.07.2018 genehmigt und ist ebenfalls in Kraft getreten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.