Sie ist Teil des Amtes Beetzsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark und entstand 2002 durch den freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Pritzerbe und der Gemeinden Fohrde, Briest und Hohenferchesar im Vorfeld der geplanten brandenburgischen Gemeindegebietsreform 2003. Havelsee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈhaːfl̩zeː] ist eine Landstadt im Westen des Landes Brandenburg mit etwas mehr als 3000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
3248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14778, 14798
Vorwahlen
03381, 033834, 033877
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
2. Einwohnermeldeamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
3. Bauamt Havelsee
Am Markt 1
14778 Havelsee
Gemeinde Havelsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Havelsee hat am 17.05.2018 den Bebauungsplan „Landhaus am See in Briest“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Briest zwischen der Parkstraße und dem Schwarzen Weg und umfasst die Flurstücke 100, 101 und 109 der Flur 1 der Gemarkung Briest mit einer Größe von 0,79 ha. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee vom Landkreis Potsdam-Mittelmark am 05.07.2018 genehmigt und ist ebenfalls in Kraft getreten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.