Beelitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg. Beelitz ist eine Stadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Land Brandenburg)
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
12.880 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14547
Vorwahlen
033204, 033206 (Busendorf, Fichtenwalde)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Die Stadtverordneten in Beelitz haben den Bebauungsplan für die Erweiterung der Siedlung entlang der Clara-Zetkin-Straße bis zur Nürnbergstraße genehmigt. Private Grundstückseigentümer wollen ihre Gartengrundstücke in Bauland umwandeln, was eine Fläche von etwa 8.500 Quadratmetern umfasst. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches ist nicht mehr möglich, sodass das Regelverfahren angewendet wird, was höhere Kosten für umweltrechtliche Prüfungen mit sich bringt.
- Im Quartier Beelitz-Heilstätten befindet sich der Bebauungsplan für den zweiten Teilbereich im Verfahren. Hier sind weitere 250 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und rund 400 Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser geplant. Zudem soll ein naturnaher See als Regenwasserrückhaltebecken entstehen.
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Kreisverwaltung in den Heilstätten wurde von den Stadtverordneten genehmigt. Der Neubau soll rund 700 Mitarbeiter der Kreisbehörde aufnehmen und kostet etwa 120 Millionen Euro. Die Baugenehmigung kann nun beantragt werden, und die ersten Mitarbeiter sollen ab 2028 ihre Büroräume beziehen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.