Beelitz ist eine Stadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Land Brandenburg). Beelitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
12.880 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14547
Vorwahlen
033204, 033206 (Busendorf, Fichtenwalde)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beelitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadtverordneten in Beelitz haben den Bebauungsplan für die Erweiterung der Siedlung entlang der Clara-Zetkin-Straße bis zur Nürnbergstraße genehmigt. Private Grundstückseigentümer wollen ihre Gartengrundstücke in Bauland umwandeln, was eine Fläche von etwa 8.500 Quadratmetern umfasst. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches ist nicht mehr möglich, sodass das Regelverfahren angewendet wird, was höhere Kosten für umweltrechtliche Prüfungen mit sich bringt.
- Im Quartier Beelitz-Heilstätten befindet sich der Bebauungsplan für den zweiten Teilbereich im Verfahren. Hier sind weitere 250 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und rund 400 Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser geplant. Zudem soll ein naturnaher See als Regenwasserrückhaltebecken entstehen.
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Kreisverwaltung in den Heilstätten wurde von den Stadtverordneten genehmigt. Der Neubau soll rund 700 Mitarbeiter der Kreisbehörde aufnehmen und kostet etwa 120 Millionen Euro. Die Baugenehmigung kann nun beantragt werden, und die ersten Mitarbeiter sollen ab 2028 ihre Büroräume beziehen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.