Beelitz ist eine Stadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Land Brandenburg). Beelitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
12.880 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14547
Vorwahlen
033204, 033206 (Busendorf, Fichtenwalde)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beelitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadtverordneten in Beelitz haben den Bebauungsplan für die Erweiterung der Siedlung entlang der Clara-Zetkin-Straße bis zur Nürnbergstraße genehmigt. Private Grundstückseigentümer wollen ihre Gartengrundstücke in Bauland umwandeln, was eine Fläche von etwa 8.500 Quadratmetern umfasst. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches ist nicht mehr möglich, sodass das Regelverfahren angewendet wird, was höhere Kosten für umweltrechtliche Prüfungen mit sich bringt.
- Im Quartier Beelitz-Heilstätten befindet sich der Bebauungsplan für den zweiten Teilbereich im Verfahren. Hier sind weitere 250 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und rund 400 Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser geplant. Zudem soll ein naturnaher See als Regenwasserrückhaltebecken entstehen.
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Kreisverwaltung in den Heilstätten wurde von den Stadtverordneten genehmigt. Der Neubau soll rund 700 Mitarbeiter der Kreisbehörde aufnehmen und kostet etwa 120 Millionen Euro. Die Baugenehmigung kann nun beantragt werden, und die ersten Mitarbeiter sollen ab 2028 ihre Büroräume beziehen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.