Beelitz ist eine Stadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Land Brandenburg). Die Stadt liegt am Rand der Zauche südwestlich von Berlin und Potsdam und ist vor allem bekannt als Mittelpunkt des größten brandenburgischen Spargelanbaugebietes
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
12.880 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14547
Vorwahlen
033204, 033206 (Busendorf, Fichtenwalde)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beelitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadtverordneten in Beelitz haben den Bebauungsplan für die Erweiterung der Siedlung entlang der Clara-Zetkin-Straße bis zur Nürnbergstraße genehmigt. Private Grundstückseigentümer wollen ihre Gartengrundstücke in Bauland umwandeln, was eine Fläche von etwa 8.500 Quadratmetern umfasst. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches ist nicht mehr möglich, sodass das Regelverfahren angewendet wird, was höhere Kosten für umweltrechtliche Prüfungen mit sich bringt.
- Im Quartier Beelitz-Heilstätten befindet sich der Bebauungsplan für den zweiten Teilbereich im Verfahren. Hier sind weitere 250 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und rund 400 Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser geplant. Zudem soll ein naturnaher See als Regenwasserrückhaltebecken entstehen.
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Kreisverwaltung in den Heilstätten wurde von den Stadtverordneten genehmigt. Der Neubau soll rund 700 Mitarbeiter der Kreisbehörde aufnehmen und kostet etwa 120 Millionen Euro. Die Baugenehmigung kann nun beantragt werden, und die ersten Mitarbeiter sollen ab 2028 ihre Büroräume beziehen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.