Beelitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg. Die Stadt liegt am Rand der Zauche südwestlich von Berlin und Potsdam und ist vor allem bekannt als Mittelpunkt des größten brandenburgischen Spargelanbaugebietes
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
12.880 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14547
Vorwahlen
033204, 033206 (Busendorf, Fichtenwalde)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Beelitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadtverordneten in Beelitz haben den Bebauungsplan für die Erweiterung der Siedlung entlang der Clara-Zetkin-Straße bis zur Nürnbergstraße genehmigt. Private Grundstückseigentümer wollen ihre Gartengrundstücke in Bauland umwandeln, was eine Fläche von etwa 8.500 Quadratmetern umfasst. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches ist nicht mehr möglich, sodass das Regelverfahren angewendet wird, was höhere Kosten für umweltrechtliche Prüfungen mit sich bringt.
- Im Quartier Beelitz-Heilstätten befindet sich der Bebauungsplan für den zweiten Teilbereich im Verfahren. Hier sind weitere 250 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und rund 400 Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser geplant. Zudem soll ein naturnaher See als Regenwasserrückhaltebecken entstehen.
- Der Bebauungsplan für den Neubau der Kreisverwaltung in den Heilstätten wurde von den Stadtverordneten genehmigt. Der Neubau soll rund 700 Mitarbeiter der Kreisbehörde aufnehmen und kostet etwa 120 Millionen Euro. Die Baugenehmigung kann nun beantragt werden, und die ersten Mitarbeiter sollen ab 2028 ihre Büroräume beziehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.