Hilchenbach ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
14.583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57271
Vorwahl
02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf, Haarhausen, Hadem, Helberhausen, Oberndorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
2. Bürgeramt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
3. Ordnungsamt Hilchenbach
Bahnhofstraße 1
57271 Hilchenbach
Gemeinde Hilchenbach – Öffnungszeiten
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- Sonntag:
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 22. November 2023 den Beschluss zur Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Im Unteren Marktfeld“ gefasst. Dieser Bebauungsplan betrifft ein Neubaugebiet zwischen den Straßen „Im Unteren Marktfeld“ und „Im Oberen Marktfeld“ in der Innenstadtlage von Hilchenbach und zielt auf die Schaffung von Wohnbauflächen ab, einschließlich der Errichtung eines Mehrfamilienhaus-Komplexes mit zehn Wohneinheiten. Die Planunterlagen werden vom 8. April bis 8. Mai 2024 im Internet und im Rathaus der Stadt Hilchenbach öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können während dieser Zeit abgegeben werden. Zudem wird die erforderliche Stellplatzzahl von 2 auf 1,5 Stellplätze pro Wohnung geändert.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.