Auch die Struktur der heutigen Stadt geht auf die kommunale Neugliederung zurück. Bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 war Arnsberg Sitz des Kreises Arnsberg und gehört seitdem zum Hochsauerlandkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
73.423 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59755, 59757, 59759, 59821, 59823
Vorwahlen
02931, 02932, 02935, 02937
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Arnsberg
Gemeinde Arnsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Arnsberg hat verschiedene Bebauungspläne und eine Entwicklungssatzung öffentlich ausgelegt. Dazu gehören der Entwurf des Bebauungsplanes NH 150 „Stembergstraße / Annastraße“ zur städtebaulichen Ordnung einer gemischt genutzten Fläche, der Entwurf des Bebauungsplanes M 16 „Hofstelle Hebreme“ für die Umsiedlung und Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes, und der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zusätzlich wurde der Entwurf des Bebauungsplanes NH 124 „Bahnhof Neheim-Hüsten“ und der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut ausgelegt, bedingt durch die Verlagerung einer Gasfernleitung und die Streichung von geplanten Baumpflanzungen.
Die Entwicklungssatzung „Oelinghauser Heide“ soll die bestehende Siedlungsstruktur planungsrechtlich absichern und weiterentwickeln und die bisherige Außenbereichssatzung aufheben.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.