Auch die Struktur der heutigen Stadt geht auf die kommunale Neugliederung zurück. Bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 war Arnsberg Sitz des Kreises Arnsberg und gehört seitdem zum Hochsauerlandkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
73.423 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59755, 59757, 59759, 59821, 59823
Vorwahlen
02931, 02932, 02935, 02937
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Arnsberg
Gemeinde Arnsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Arnsberg hat verschiedene Bebauungspläne und eine Entwicklungssatzung öffentlich ausgelegt. Dazu gehören der Entwurf des Bebauungsplanes NH 150 „Stembergstraße / Annastraße“ zur städtebaulichen Ordnung einer gemischt genutzten Fläche, der Entwurf des Bebauungsplanes M 16 „Hofstelle Hebreme“ für die Umsiedlung und Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes, und der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zusätzlich wurde der Entwurf des Bebauungsplanes NH 124 „Bahnhof Neheim-Hüsten“ und der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut ausgelegt, bedingt durch die Verlagerung einer Gasfernleitung und die Streichung von geplanten Baumpflanzungen.
Die Entwicklungssatzung „Oelinghauser Heide“ soll die bestehende Siedlungsstruktur planungsrechtlich absichern und weiterentwickeln und die bisherige Außenbereichssatzung aufheben.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.