Auch die Struktur der heutigen Stadt geht auf die kommunale Neugliederung zurück. Arnsberg ( Aussprache?/i) ist eine große kreisangehörige Stadt im Sauerland im Land Nordrhein-Westfalen und Sitz des Regierungsbezirks Arnsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
73.423 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59755, 59757, 59759, 59821, 59823
Vorwahlen
02931, 02932, 02935, 02937
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Arnsberg
Gemeinde Arnsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Arnsberg hat verschiedene Bebauungspläne und eine Entwicklungssatzung öffentlich ausgelegt. Dazu gehören der Entwurf des Bebauungsplanes NH 150 „Stembergstraße / Annastraße“ zur städtebaulichen Ordnung einer gemischt genutzten Fläche, der Entwurf des Bebauungsplanes M 16 „Hofstelle Hebreme“ für die Umsiedlung und Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes, und der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zusätzlich wurde der Entwurf des Bebauungsplanes NH 124 „Bahnhof Neheim-Hüsten“ und der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut ausgelegt, bedingt durch die Verlagerung einer Gasfernleitung und die Streichung von geplanten Baumpflanzungen.
Die Entwicklungssatzung „Oelinghauser Heide“ soll die bestehende Siedlungsstruktur planungsrechtlich absichern und weiterentwickeln und die bisherige Außenbereichssatzung aufheben.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.