Auch die Struktur der heutigen Stadt geht auf die kommunale Neugliederung zurück. Bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 war Arnsberg Sitz des Kreises Arnsberg und gehört seitdem zum Hochsauerlandkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
73.423 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59755, 59757, 59759, 59821, 59823
Vorwahlen
02931, 02932, 02935, 02937
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Arnsberg
Gemeinde Arnsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Arnsberg hat verschiedene Bebauungspläne und eine Entwicklungssatzung öffentlich ausgelegt. Dazu gehören der Entwurf des Bebauungsplanes NH 150 „Stembergstraße / Annastraße“ zur städtebaulichen Ordnung einer gemischt genutzten Fläche, der Entwurf des Bebauungsplanes M 16 „Hofstelle Hebreme“ für die Umsiedlung und Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes, und der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zusätzlich wurde der Entwurf des Bebauungsplanes NH 124 „Bahnhof Neheim-Hüsten“ und der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut ausgelegt, bedingt durch die Verlagerung einer Gasfernleitung und die Streichung von geplanten Baumpflanzungen.
Die Entwicklungssatzung „Oelinghauser Heide“ soll die bestehende Siedlungsstruktur planungsrechtlich absichern und weiterentwickeln und die bisherige Außenbereichssatzung aufheben.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.