Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hohenfinow

Hohenfinow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}hoːənˈfiːnoː] ist eine Gemeinde im Amt Britz-Chorin-Oderberg im Landkreis Barnim in Brandenburg mit den Wohnplätzen Karlswerk, Struwenberg und Liebenstein
Bundesland
Landkreis
Barnim
Einwohner
520 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16248
Vorwahl
033362
Adresse der Amtsverwaltung
Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz 16248 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenfinow
Hauptstraße 1
16248 Hohenfinow

2. Ordnungsamt Hohenfinow
Hauptstraße 1
16248 Hohenfinow

3. Amt für Bürgerdienste Hohenfinow
Hauptstraße 1
16248 Hohenfinow
Gemeinde Hohenfinow – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.