Die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal liegt im Osten des Landkreises Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09337
Vorwahl
03723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
2. Bürgeramt Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
3. Ordnungsamt Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
Gemeinde Hohenstein-Ernstthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hohenstein-Ernstthal gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf Bebauungspläne in Eibenstock und Neukirchen, nicht in Hohenstein-Ernstthal.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.