Die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal liegt im Osten des Landkreises Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09337
Vorwahl
03723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
2. Bürgeramt Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
3. Ordnungsamt Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
Gemeinde Hohenstein-Ernstthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hohenstein-Ernstthal gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf Bebauungspläne in Eibenstock und Neukirchen, nicht in Hohenstein-Ernstthal.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.