Sie ist die einwohnerstärkste und die am dichtesten besiedelte Stadt im Landkreis Meißen und gehört neben Pirna, Freital und Meißen zu den größten Mittelzentren des Ballungsraums Dresden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.743 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01445
Vorwahl
0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
2. Bürgeramt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
3. Ordnungsamt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
Gemeinde Radebeul – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Radebeul hat den Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ beschlossen, trotz Kritik an der hohen Bebauungsdichte und dem Fehlen sozialen Wohnungsbaus. Der Plan regelt die städtebauliche Neugestaltung des brachliegenden Wasaparks und soll dringend benötigte Wohn- und Gewerbeflächen schaffen. Die SPD stimmte für den Plan, da Alternativen fehlten und ein ungenutztes Areal langfristig negative Auswirkungen auf die Stadt haben würde. Gleichzeitig fordert die SPD verstärkte Anstrengungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.