Sie ist die einwohnerstärkste und die am dichtesten besiedelte Stadt im Landkreis Meißen und gehört neben Pirna, Freital und Meißen zu den größten Mittelzentren des Ballungsraums Dresden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.743 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01445
Vorwahl
0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
2. Bürgeramt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
3. Ordnungsamt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
Gemeinde Radebeul – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Radebeul hat den Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ beschlossen, trotz Kritik an der hohen Bebauungsdichte und dem Fehlen sozialen Wohnungsbaus. Der Plan regelt die städtebauliche Neugestaltung des brachliegenden Wasaparks und soll dringend benötigte Wohn- und Gewerbeflächen schaffen. Die SPD stimmte für den Plan, da Alternativen fehlten und ein ungenutztes Areal langfristig negative Auswirkungen auf die Stadt haben würde. Gleichzeitig fordert die SPD verstärkte Anstrengungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.