Radebeul ist eine Große Kreisstadt im Freistaat Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.743 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01445
Vorwahl
0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
2. Bürgeramt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
3. Ordnungsamt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
Gemeinde Radebeul – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Radebeul hat den Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ beschlossen, trotz Kritik an der hohen Bebauungsdichte und dem Fehlen sozialen Wohnungsbaus. Der Plan regelt die städtebauliche Neugestaltung des brachliegenden Wasaparks und soll dringend benötigte Wohn- und Gewerbeflächen schaffen. Die SPD stimmte für den Plan, da Alternativen fehlten und ein ungenutztes Areal langfristig negative Auswirkungen auf die Stadt haben würde. Gleichzeitig fordert die SPD verstärkte Anstrengungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.