Hollenstedt ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Harburg mit etwa 3600 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
3807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21279
Vorwahl
04165
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Aarbach, Dierstorf-Heide, Emmen, Ochtmannsbruch, Wennerstorf-Heide, Wickershausen, Aarbach, Dierstorf-Heide, Emmen, Ochtmannsbruch, Wennerstorf-Heide, Wickershausen
Adressen:
1. Gemeinde Hollenstedt
Am Markt 1
21279 Hollenstedt
2. Landkreis Harburg
Winsener Straße 1
21423 Winsen (Luhe)
3. Einwohnermeldeamt Hollenstedt
Am Markt 1
21279 Hollenstedt
Gemeinde Hollenstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hollenstedt arbeitet an mehreren Bebauungsplänen, darunter der Bebauungsplan "Am Teich", der Bebauungsplan "Ehemalige Gärtnerei" und der Bebauungsplan "Windenergieanlagen Ochtmannsbruch".
- Für den Bebauungsplan "Windenergieanlagen Ochtmannsbruch" soll ein Sondergebiet Windkraftanlage im Ortsteil Ochtmannsbruch ausgewiesen werden, um zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 m zu errichten.
- Es gibt Pläne zur Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen in Hollenstedt, einschließlich einer Entlastungsstraße und der Anbindung an die Autobahnanschlussstelle, sowie die Ausweisung von Wohnbauflächen und einer Fläche für den Bau eines neuen Samtgemeinde-Rathauses an der Moisburger Straße.
- Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Wohnbebauung und dem Bau des Samtgemeinde-Rathauses auf den Flächen der ehemaligen Gärtnerei an der Moisburger Straße einstimmig gefasst.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.