Mit rund 40.000 Einwohnern ist Buxtehude die zweitgrößte Stadt des Landkreises Stade. Die Hansestadt Buxtehude (niederdeutsch Buxthu) ist eine selbständige Gemeinde am südlichen Rande des Alten Landes im Landkreis Stade in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21614
Vorwahlen
04161, 04163, 04168
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohebrgge, LneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor, Hohebrügge, LüneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor
Gemeinde Buxtehude – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Buxtehude wird auf einer etwa 11 ha großen Fläche ein neues innenstadtnahes Quartier entwickelt, mit ca. 400 Wohneinheiten. Dieses Projekt umfasst einen großzügigen öffentlichen Freiraum und verschiedene Gebäudetypologien sowie Bebauungsdichten. Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses wurden Leitideen erarbeitet, die in ein städtebauliches Konzept überführt wurden. Höhere Geschossbauten bis zu fünf Vollgeschossen sind an städtebaulich markanten Stellen vorgesehen, und es gibt Festsetzungen im Bebauungsplan zur Geschossigkeit, Fassadengliederung und Farbgebung.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung