Die Hansestadt Buxtehude (niederdeutsch Buxthu) ist eine selbständige Gemeinde am südlichen Rande des Alten Landes im Landkreis Stade in Niedersachsen. Die Stadt liegt geografisch zwischen dem Hamburger Stadtteil Neugraben-Fischbek und der Kreisstadt Stade an der Bundesstraße 73
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21614
Vorwahlen
04161, 04163, 04168
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohebrgge, LneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor, Hohebrügge, LüneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor
Gemeinde Buxtehude – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Buxtehude wird auf einer etwa 11 ha großen Fläche ein neues innenstadtnahes Quartier entwickelt, mit ca. 400 Wohneinheiten. Dieses Projekt umfasst einen großzügigen öffentlichen Freiraum und verschiedene Gebäudetypologien sowie Bebauungsdichten. Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses wurden Leitideen erarbeitet, die in ein städtebauliches Konzept überführt wurden. Höhere Geschossbauten bis zu fünf Vollgeschossen sind an städtebaulich markanten Stellen vorgesehen, und es gibt Festsetzungen im Bebauungsplan zur Geschossigkeit, Fassadengliederung und Farbgebung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.