Die Hansestadt Buxtehude (niederdeutsch Buxthu) ist eine selbständige Gemeinde am südlichen Rande des Alten Landes im Landkreis Stade in Niedersachsen. Mit rund 40.000 Einwohnern ist Buxtehude die zweitgrößte Stadt des Landkreises Stade
Bundesland
Landkreis
Einwohner
40.139 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21614
Vorwahlen
04161, 04163, 04168
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohebrgge, LneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor, Hohebrügge, LüneburgerSchanze, Neuland, Ostmoor, Vogelsang, Westmoor
Gemeinde Buxtehude – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Buxtehude wird auf einer etwa 11 ha großen Fläche ein neues innenstadtnahes Quartier entwickelt, mit ca. 400 Wohneinheiten. Dieses Projekt umfasst einen großzügigen öffentlichen Freiraum und verschiedene Gebäudetypologien sowie Bebauungsdichten. Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses wurden Leitideen erarbeitet, die in ein städtebauliches Konzept überführt wurden. Höhere Geschossbauten bis zu fünf Vollgeschossen sind an städtebaulich markanten Stellen vorgesehen, und es gibt Festsetzungen im Bebauungsplan zur Geschossigkeit, Fassadengliederung und Farbgebung.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.