Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hollstadt

Hollstadt ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
1408 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97618
Vorwahl
09773
Adresse der Verbandsverwaltung
Wetterstr. 4, 97618 Heustreu
Wetterstr. 4, 97618 Heustreu 97618 Bayern DE
Website
Ortsteile
Herrnmhle, Neumhle, Herrnmühle, Neumühle
Adressen:
1. Gemeinde Hollstadt, Hauptstraße 1, 97520 Hollstadt
2. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Am Alten Rathaus 1, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
3. Finanzamt Bad Neustadt a.d. Saale, Am Alten Rathaus 6, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Gemeinde Hollstadt – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:45 - 17:00
  • Dienstag: 07:45 - 17:00
  • Mittwoch: 07:45 - 17:00
  • Donnerstag: 07:45 - 18:00
  • Freitag: 07:45 - 17:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.