Holzgerlingen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}hɔlt͡sˈɡɛr.lɪ.ŋən] ist eine Stadt in Baden-Württemberg, Deutschland, die zum Landkreis Böblingen gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71088
Vorwahl
07031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Mauren, MittlereMhle, ObereMhle, UntereMhle, Mauren, MittlereMühle, ObereMühle, UntereMühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
2. Bürgeramt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
3. Ordnungsamt Holzgerlingen
Hauptstraße 22
71088 Holzgerlingen
Gemeinde Holzgerlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Holzgerlingen stammen aus dem Jahr 2014, als die Stadt den Startschuss für die Bauarbeiten im neuen Wohngebiet Hülben II gab. Trotz Protesten von Umweltschützern wurden 3,5 Hektar erschlossen, und die Bauarbeiten begannen. Es gibt keine aktuellen oder neueren Berichte zu diesem Thema.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.