Hude (Oldenburg), amtlich Hude (Oldb), ist eine Gemeinde zwischen Oldenburg (Oldb) und Bremen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27798
Vorwahlen
04408, 04484
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hude (Oldenburg), Am Markt 1, 27798 Hude
2. Ordnungsamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
3. Standesamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
Gemeinde Hude (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Neubaugebiet Maibusch Hude sorgt für heftige Diskussionen im Huder Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt. Eine Anpassung des Plans schließt den nordöstlichen Bereich für Wohnraum aus due zu hohe Emissionsbelastung durch landwirtschaftliche Gerüche. Die Grünen kritisierten den Plan, während andere Fraktionen wie SPD und CDU die Kritik nicht nachvollziehen konnten. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit für die Flächennutzungsplanänderung, die nun in die Öffentlichkeitsbeteiligung geht.
Weitere Pläne umfassen die Nutzung einer Fläche am Golfplatz für Parkmöglichkeiten, sanitäre Bereiche und Unterstellmöglichkeiten sowie die Erweiterungspläne des Windparks Hurrel. Zudem soll der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nr. 109 „Kuhlmannsweg/Bremer Straße“ eingeleitet werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.