Hude (Oldenburg), amtlich Hude (Oldb), ist eine Gemeinde zwischen Oldenburg (Oldb) und Bremen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27798
Vorwahlen
04408, 04484
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hude (Oldenburg), Am Markt 1, 27798 Hude
2. Ordnungsamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
3. Standesamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
Gemeinde Hude (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Neubaugebiet Maibusch Hude sorgt für heftige Diskussionen im Huder Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt. Eine Anpassung des Plans schließt den nordöstlichen Bereich für Wohnraum aus due zu hohe Emissionsbelastung durch landwirtschaftliche Gerüche. Die Grünen kritisierten den Plan, während andere Fraktionen wie SPD und CDU die Kritik nicht nachvollziehen konnten. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit für die Flächennutzungsplanänderung, die nun in die Öffentlichkeitsbeteiligung geht.
Weitere Pläne umfassen die Nutzung einer Fläche am Golfplatz für Parkmöglichkeiten, sanitäre Bereiche und Unterstellmöglichkeiten sowie die Erweiterungspläne des Windparks Hurrel. Zudem soll der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nr. 109 „Kuhlmannsweg/Bremer Straße“ eingeleitet werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.