Hude (Oldenburg), amtlich Hude (Oldb), ist eine Gemeinde zwischen Oldenburg (Oldb) und Bremen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27798
Vorwahlen
04408, 04484
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hude (Oldenburg), Am Markt 1, 27798 Hude
2. Ordnungsamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
3. Standesamt Hude, Am Markt 1, 27798 Hude
Gemeinde Hude (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Neubaugebiet Maibusch Hude sorgt für heftige Diskussionen im Huder Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt. Eine Anpassung des Plans schließt den nordöstlichen Bereich für Wohnraum aus due zu hohe Emissionsbelastung durch landwirtschaftliche Gerüche. Die Grünen kritisierten den Plan, während andere Fraktionen wie SPD und CDU die Kritik nicht nachvollziehen konnten. Der Ausschuss stimmte mit Mehrheit für die Flächennutzungsplanänderung, die nun in die Öffentlichkeitsbeteiligung geht.
Weitere Pläne umfassen die Nutzung einer Fläche am Golfplatz für Parkmöglichkeiten, sanitäre Bereiche und Unterstellmöglichkeiten sowie die Erweiterungspläne des Windparks Hurrel. Zudem soll der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nr. 109 „Kuhlmannsweg/Bremer Straße“ eingeleitet werden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.