Höhr-Grenzhausen ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
9368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56203
Vorwahl
02624
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eishaus, Farbmühle, Grenzau, Hubertushof, Kühnsmühle, Meyersberg, Niesmühle, Schützenhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
2. Ordnungsamt Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
3. Einwohnermeldeamt Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
Gemeinde Höhr-Grenzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Rastal Center in Höhr-Grenzhausen hat Fortschritte gemacht, aunque die neuesten spezifischen Nachrichten sich auf andere Themen konzentrieren. Ein Bebauungsplan, der jedoch nicht direkt mit dem Rastal Center verbunden ist, betrifft die 7. Änderung des Bebauungsplans Scheidberg, der am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist.
Zudem gab es Diskussionen und Beschlüsse im Verbandsgemeinderat über die Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes (RROP) Mittelrhein-Westerwald, insbesondere bezüglich der Planung von Windkraftanlagen in der Nähe von Höhr-Grenzhausen, die jedoch kritisch gesehen werden due zu Bedenken bezüglich des Trinkwasserschutzes und des Landschaftsbilds.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.