Höhr-Grenzhausen ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
9368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56203
Vorwahl
02624
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eishaus, Farbmühle, Grenzau, Hubertushof, Kühnsmühle, Meyersberg, Niesmühle, Schützenhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
2. Ordnungsamt Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
3. Einwohnermeldeamt Höhr-Grenzhausen
Rathausstraße 1
56203 Höhr-Grenzhausen
Gemeinde Höhr-Grenzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Rastal Center in Höhr-Grenzhausen hat Fortschritte gemacht, aunque die neuesten spezifischen Nachrichten sich auf andere Themen konzentrieren. Ein Bebauungsplan, der jedoch nicht direkt mit dem Rastal Center verbunden ist, betrifft die 7. Änderung des Bebauungsplans Scheidberg, der am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist.
Zudem gab es Diskussionen und Beschlüsse im Verbandsgemeinderat über die Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes (RROP) Mittelrhein-Westerwald, insbesondere bezüglich der Planung von Windkraftanlagen in der Nähe von Höhr-Grenzhausen, die jedoch kritisch gesehen werden due zu Bedenken bezüglich des Trinkwasserschutzes und des Landschaftsbilds.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.