Montabaur [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmɔntabauɐ] ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und Sitz der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Rheinland-Pfalz. Gemäß Landesplanung ist Montabaur als Mittelzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
14.391 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56410
Vorwahl
02602
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Frinksmhle, Grubenfeld, Marauermhle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mhle, Stunzenmhle, Frinksmühle, Grubenfeld, Marauermühle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mühle, Stunzenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Montabaur
Am Schloß 1
56410 Montabaur
2. Landkreis Westerwaldkreis
Wilhelmstraße 24
56410 Montabaur
3. Agentur für Arbeit Montabaur
Bahnhofstraße 16
56410 Montabaur
Gemeinde Montabaur – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Montabaur und der Verbandsgemeinderat haben das Bauleitverfahren für die Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) eingeleitet. Der Bebauungsplan soll die Verkaufsfläche auf 19.800 Quadratmeter nahezu verdoppeln. Die Investoren haben ihre ursprüngliche Planung angepasst, um mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinzustimmen.
Die SGD Nord hat unter Auflagen zugestimmt, und es wurden Obergrenzen für die Verkaufsflächen verschiedener Sortimentsgruppen definiert. Der Stadtrat hat den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren einstimmig beschlossen, mit Schwerpunkt auf dem Thema Verkehr, da ein größeres FOC mehr Besucher und Verkehr verursachen wird.
Ein Verkehrsgutachten von 2019 wird aktualisiert, und die Ergebnisse werden im Rat beraten. Die Verbandsgemeinde passt ihren Flächennutzungsplan an, um das gesamte Areal als Sondergebiet FOC auszuweisen.
Die Stadt Koblenz plant, gegen den Bebauungsplan eine Normenkontrolle anzustrengen, da sie befürchtet, dass die Erweiterung Kaufkraft aus den umliegenden Städten abziehen und zu Geschäftssterben führen könnte.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.