Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Bebauungsplan24 Montabaur

Montabaur [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈmɔntabauɐ] ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und Sitz der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Rheinland-Pfalz. Gemäß Landesplanung ist Montabaur als Mittelzentrum ausgewiesen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
14.391 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56410
Vorwahl
02602
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Frinksmhle, Grubenfeld, Marauermhle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mhle, Stunzenmhle, Frinksmühle, Grubenfeld, Marauermühle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mühle, Stunzenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Montabaur
Am Schloß 1
56410 Montabaur

2. Landkreis Westerwaldkreis
Wilhelmstraße 24
56410 Montabaur

3. Agentur für Arbeit Montabaur
Bahnhofstraße 16
56410 Montabaur
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Montabaur und der Verbandsgemeinderat haben das Bauleitverfahren für die Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) eingeleitet. Der Bebauungsplan soll die Verkaufsfläche auf 19.800 Quadratmeter nahezu verdoppeln. Die Investoren haben ihre ursprüngliche Planung angepasst, um mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinzustimmen.

Die SGD Nord hat unter Auflagen zugestimmt, und es wurden Obergrenzen für die Verkaufsflächen verschiedener Sortimentsgruppen definiert. Der Stadtrat hat den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren einstimmig beschlossen, mit Schwerpunkt auf dem Thema Verkehr, da ein größeres FOC mehr Besucher und Verkehr verursachen wird.

Ein Verkehrsgutachten von 2019 wird aktualisiert, und die Ergebnisse werden im Rat beraten. Die Verbandsgemeinde passt ihren Flächennutzungsplan an, um das gesamte Areal als Sondergebiet FOC auszuweisen.

Die Stadt Koblenz plant, gegen den Bebauungsplan eine Normenkontrolle anzustrengen, da sie befürchtet, dass die Erweiterung Kaufkraft aus den umliegenden Städten abziehen und zu Geschäftssterben führen könnte.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.