Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Montabaur

Gemäß Landesplanung ist Montabaur als Mittelzentrum ausgewiesen. Die Stadt ist gleichzeitig Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der weitere 24 Ortsgemeinden angehören
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
14.391 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56410
Vorwahl
02602
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Frinksmhle, Grubenfeld, Marauermhle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mhle, Stunzenmhle, Frinksmühle, Grubenfeld, Marauermühle, Roßbergerhof, RoßbergerWäldchen, Stendebachs-Mühle, Stunzenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Montabaur
Am Schloß 1
56410 Montabaur

2. Landkreis Westerwaldkreis
Wilhelmstraße 24
56410 Montabaur

3. Agentur für Arbeit Montabaur
Bahnhofstraße 16
56410 Montabaur
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Montabaur und der Verbandsgemeinderat haben das Bauleitverfahren für die Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) eingeleitet. Der Bebauungsplan soll die Verkaufsfläche auf 19.800 Quadratmeter nahezu verdoppeln. Die Investoren haben ihre ursprüngliche Planung angepasst, um mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinzustimmen.

Die SGD Nord hat unter Auflagen zugestimmt, und es wurden Obergrenzen für die Verkaufsflächen verschiedener Sortimentsgruppen definiert. Der Stadtrat hat den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren einstimmig beschlossen, mit Schwerpunkt auf dem Thema Verkehr, da ein größeres FOC mehr Besucher und Verkehr verursachen wird.

Ein Verkehrsgutachten von 2019 wird aktualisiert, und die Ergebnisse werden im Rat beraten. Die Verbandsgemeinde passt ihren Flächennutzungsplan an, um das gesamte Areal als Sondergebiet FOC auszuweisen.

Die Stadt Koblenz plant, gegen den Bebauungsplan eine Normenkontrolle anzustrengen, da sie befürchtet, dass die Erweiterung Kaufkraft aus den umliegenden Städten abziehen und zu Geschäftssterben führen könnte.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.