Seit dem 14
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33161
Vorwahlen
05257, 05294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hövelriege, Hövelsenne, Kirchdorf, Klausheide, Mühlenschule, Neuenriege, SalvatorKolleg, Staumühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
2. Bürgeramt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
3. Ordnungsamt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
Gemeinde Hövelhof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hövelhof entsteht ein riesiger Wohn- und Bürokomplex, mit 45 Wohnungen und einem Neubau für den Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden OWL, der zwei Standorte schließt und rund 120 Mitarbeiter beschäftigen wird. Der Baustart ist demnächst geplant.
Im Gewerbe- und Industriegebiet Nord in Hövelhof wurde der Bebauungsplan Nr. 4 zur 13. Änderung geändert, um die Baugrenzen anzupassen und die Standortbedingungen für Gewerbebetriebe zu verbessern. Dies includes die Verringerung des Abstands der überbaubaren Flächen entlang der Straße Am Holtebach und die Schaffung einer neuen Grundstückszufahrt südöstlich der Otto-Hahn-Straße.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.