Hövelhof ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33161
Vorwahlen
05257, 05294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hövelriege, Hövelsenne, Kirchdorf, Klausheide, Mühlenschule, Neuenriege, SalvatorKolleg, Staumühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
2. Bürgeramt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
3. Ordnungsamt Hövelhof
Hauptstraße 1
33161 Hövelhof
Gemeinde Hövelhof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hövelhof entsteht ein riesiger Wohn- und Bürokomplex, mit 45 Wohnungen und einem Neubau für den Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden OWL, der zwei Standorte schließt und rund 120 Mitarbeiter beschäftigen wird. Der Baustart ist demnächst geplant.
Im Gewerbe- und Industriegebiet Nord in Hövelhof wurde der Bebauungsplan Nr. 4 zur 13. Änderung geändert, um die Baugrenzen anzupassen und die Standortbedingungen für Gewerbebetriebe zu verbessern. Dies includes die Verringerung des Abstands der überbaubaren Flächen entlang der Straße Am Holtebach und die Schaffung einer neuen Grundstückszufahrt südöstlich der Otto-Hahn-Straße.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.