Die Stadt liegt an der Weser im Zentrum des Weserberglands und wird zur Region Hochstift Paderborn gerechnet. Höxter ist ein Standort der Hochschule OWL
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
28.467 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37671
Vorwahlen
05271, 05531, 05275, 05277, 05278
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Höxter, Rathaus, 37671 Höxter, Nordrhein-Westfalen
2. Kreis Höxter, Wilhelmstraße 2, 37671 Höxter, Nordrhein-Westfalen
3. Agentur für Arbeit Höxter, Bahnhofstraße 10, 37671 Höxter, Nordrhein-Westfalen
Gemeinde Höxter – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:15 - 12:15
- Mittwoch: 08:15 - 12:15
- Donnerstag: 08:15 - 12:15
- Freitag: 08:15 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Verwaltungsgericht Minden wird bald über den Baustopp für das Projekt eines Fachmarktzentrums in Brakel entscheiden, das einen Rewe-Markt, eine Drogerie-Kette DM und einen Röther-Modepark umfassen soll. Der Kreis Höxter hat den Bauantrag genehmigt, basierend auf einem alten Bebauungsplan, während die Stadt Höxter gegen diese Genehmigung vor Gericht zieht und einen Baustopp per Eilantrag beantragt.
In Willebadessen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 für eine Sonderbaufläche Windenergie aufgestellt, um den Ausbau von Windenergieanlagen zu ermöglichen und den bestehenden Windpark zu erweitern. Dieses Projekt ist Teil eines Repowering-Projekts und soll die Energieversorgung der Stadt verbessern.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.