Sie ist die größte Stadt im Ilm-Kreis und die achtgrößte Thüringens
Bundesland
Landkreis
Ilm-Kreis
Einwohner
38.521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
98693, 98694
Vorwahl
03677
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ilmenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ilmenau
Markt 1
98693 Ilmenau
2. Landratsamt Ilm-Kreis
Bahnhofstraße 2
99310 Arnstadt
3. Agentur für Arbeit Ilmenau
Am Bahnhof 1
98693 Ilmenau
Gemeinde Ilmenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Uelzen, nicht direkt in Ilmenau, wurden Pläne für ein neues Wohnquartier an der Lüneburger Straße vorgestellt. Das Projekt umfasst neun moderne Wohngebäude, darunter sechs Einzelgebäude und einen Gebäudekomplex aus drei Baukörpern. Die Ilmenau-Wiesen GmbH & Co. KG hat ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt, und der Bauausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Hansestadt Uelzen. Das Projekt kann frühestens 2026 starten.
In Ilmenau selbst gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Die Stadt Ilmenau hat allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen und Stadtentwicklung, aber keine aktuellen spezifischen Ankündigungen oder Entscheidungen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.