Erfurt [ˈʔɛɐ̯.fʊɐ̯tʰ] ist die Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen. Sie ist zugleich mit über 214.000 Einwohnern (Oktober 2018, Zählung der Stadt) die größte Stadt Thüringens und neben Jena und Gera eines der drei Oberzentren des Landes
Bundesland
Einwohner
213.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99084–99099
Vorwahlen
0361, 036201, 036202, 036203, 036204, 036208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein umstrittenes Bauvorhaben namens "Riegel & Reiter" auf dem Erfurter Ringelberg steht vor Gericht, da eine Klägerin den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar anficht. Die Klage betrifft Abwägungsfehler und die Nichtbeachtung des Flächennutzungsplans, der ursprünglich nur Handel und Nahversorgung vorsah. Die Investorin Carola Busse plant möglicherweise, das Projekt zu verkaufen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
- Der Erfurter Stadtrat hat den Bau einer neuen Gemeinschaftsschule in der Blumenstraße beschlossen, trotz Bedenken wegen der dort lebenden, geschützten Feldhamster. Die Umsiedlung der Hamster soll etwa 2,5 Millionen Euro über 30 Jahre kosten.
- Es gab Proteste gegen den Bebauungsplan für Schmira Nord, da dort auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen Wohneinheiten entstehen sollen, was von Umweltgruppen und der Bürgerinitiative Schmira kritisiert wird.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.