Erfurt [ˈʔɛɐ̯.fʊɐ̯tʰ] ist die Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen. Wichtigste Institutionen neben den Landesbehörden sind das Bundesarbeitsgericht, die Universität und Fachhochschule Erfurt, das katholische Bistum Erfurt, dessen Kathedrale der Erfurter Dom ist, sowie das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Bundesland
Einwohner
213.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99084–99099
Vorwahlen
0361, 036201, 036202, 036203, 036204, 036208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein umstrittenes Bauvorhaben namens "Riegel & Reiter" auf dem Erfurter Ringelberg steht vor Gericht, da eine Klägerin den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar anficht. Die Klage betrifft Abwägungsfehler und die Nichtbeachtung des Flächennutzungsplans, der ursprünglich nur Handel und Nahversorgung vorsah. Die Investorin Carola Busse plant möglicherweise, das Projekt zu verkaufen, bevor mit dem Bau begonnen wird.
- Der Erfurter Stadtrat hat den Bau einer neuen Gemeinschaftsschule in der Blumenstraße beschlossen, trotz Bedenken wegen der dort lebenden, geschützten Feldhamster. Die Umsiedlung der Hamster soll etwa 2,5 Millionen Euro über 30 Jahre kosten.
- Es gab Proteste gegen den Bebauungsplan für Schmira Nord, da dort auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen Wohneinheiten entstehen sollen, was von Umweltgruppen und der Bürgerinitiative Schmira kritisiert wird.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.