Iphofen ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
4782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97346
Vorwahlen
09167, 09323, 09326
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birklingen, Bruckhof, Dornheim, Fischhof, Neubauhof, Possenheim, Seehof, Waldhof, Ziegenbach, Birklingen, Bruckhof, Dornheim, Fischhof, Neubauhof, Possenheim, Seehof, Waldhof, Ziegenbach
Adressen:
1. Stadt Iphofen
Hauptstraße 1
97346 Iphofen
2. Ordnungsamt Iphofen
Hauptstraße 1
97346 Iphofen
3. Finanzamt Kitzingen
Am Alten Bahnhof 1
97318 Kitzingen
Gemeinde Iphofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Iphofen sind aktuell several Bebauungspläne und Entwicklungen relevant:
- Die Stadt Iphofen stellt alle Bebauungspläne sowie den Flächennutzungsplan zur Einsicht bereit, einschließlich Festsetzungen für Solar- und Photovoltaikanlagen in allen Baugebieten.
- Es gibt keine verfügbaren Bauplätze der Stadt Iphofen zum Verkauf, aber Eigentümer können jederzeit in die Bebauungspläne Einsicht nehmen.
- Der Backmaschinenhersteller Fritsch plant den Bau seiner neuen Zentrale im Gewerbegebiet von Iphofen, mit Baubeginn voraussichtlich Mitte 2025.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.