Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kitzingen

Kitzingen ist eine Stadt in Mainfranken und als Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Sitz des Landratsamtes
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97318
Vorwahl
09321
Adresse der Stadtverwaltung
Kaiserstraße 13/15, 97318 Kitzingen
Kaiserstraße 13/15, 97318 Kitzingen 97318 Bayern DE
Website
Ortsteile
Eheriedermhle, Hagenmhle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim, Eheriedermühle, Hagenmühle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim
Adressen:
1. Stadt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
2. Landratsamt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
3. Finanzamt Kitzingen, Am Alten Bahnhof 1, 97318 Kitzingen
Gemeinde Kitzingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Kitzingen hat am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 "Einzelhandelszentrum Marshall Heights" sowie die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
- Am 25.07.2024 wurde der Vorentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt.
- Der Bebauungsplan Nr. 113 "Polizeiinspektion Kitzingen" wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt, um den Neubau der Polizeiinspektion in den Marshall-Heights zu ermöglichen.
- Der Stadtrat hat am 28.04.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 052 "Fuchsgraben" und am 24.09.2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage In der Leisten" anerkannt.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.