Wahrzeichen der historischen Weinhandelsstadt im nordbayerischen Regierungsbezirk Unterfranken sind der Falterturm mit seiner schiefen Haube und die Alte Mainbrücke
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97318
Vorwahl
09321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eheriedermhle, Hagenmhle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim, Eheriedermühle, Hagenmühle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim
Adressen:
1. Stadt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
2. Landratsamt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
3. Finanzamt Kitzingen, Am Alten Bahnhof 1, 97318 Kitzingen
Gemeinde Kitzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Kitzingen hat am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 "Einzelhandelszentrum Marshall Heights" sowie die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
- Am 25.07.2024 wurde der Vorentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt.
- Der Bebauungsplan Nr. 113 "Polizeiinspektion Kitzingen" wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt, um den Neubau der Polizeiinspektion in den Marshall-Heights zu ermöglichen.
- Der Stadtrat hat am 28.04.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 052 "Fuchsgraben" und am 24.09.2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage In der Leisten" anerkannt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.