Kitzingen ist eine Stadt in Mainfranken und als Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Sitz des Landratsamtes
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97318
Vorwahl
09321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eheriedermhle, Hagenmhle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim, Eheriedermühle, Hagenmühle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim
Adressen:
1. Stadt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
2. Landratsamt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
3. Finanzamt Kitzingen, Am Alten Bahnhof 1, 97318 Kitzingen
Gemeinde Kitzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Kitzingen hat am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 "Einzelhandelszentrum Marshall Heights" sowie die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
- Am 25.07.2024 wurde der Vorentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt.
- Der Bebauungsplan Nr. 113 "Polizeiinspektion Kitzingen" wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt, um den Neubau der Polizeiinspektion in den Marshall-Heights zu ermöglichen.
- Der Stadtrat hat am 28.04.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 052 "Fuchsgraben" und am 24.09.2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage In der Leisten" anerkannt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.