Kitzingen ist eine Stadt in Mainfranken und als Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Sitz des Landratsamtes
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97318
Vorwahl
09321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eheriedermhle, Hagenmhle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim, Eheriedermühle, Hagenmühle, Kaltensondheim, Repperndorf, Westheim
Adressen:
1. Stadt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
2. Landratsamt Kitzingen, Hauptstraße 1, 97318 Kitzingen
3. Finanzamt Kitzingen, Am Alten Bahnhof 1, 97318 Kitzingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Kitzingen hat am 27.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 "Einzelhandelszentrum Marshall Heights" sowie die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
- Am 25.07.2024 wurde der Vorentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 statt.
- Der Bebauungsplan Nr. 113 "Polizeiinspektion Kitzingen" wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt, um den Neubau der Polizeiinspektion in den Marshall-Heights zu ermöglichen.
- Der Stadtrat hat am 28.04.2022 die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 052 "Fuchsgraben" und am 24.09.2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage In der Leisten" anerkannt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.