Ismaning ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises München im Regierungsbezirk Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
17.750 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85737
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
HinteresFinsingermoos
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ismaning, Hauptstraße 8, 85737 Ismaning
2. Ordnungsamt Ismaning, Hauptstraße 8, 85737 Ismaning
3. Standesamt Ismaning, Hauptstraße 8, 85737 Ismaning
Gemeinde Ismaning – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ismaning gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein Solarpark mit einer Leistung von 37 MW soll auf einer Fläche von rund 30 Hektar in Zengermoos bei Moosinning gebaut werden, für den der Bebauungsplan durch die Gemeinde veröffentlicht wurde.
- Die Ismaninger Burschen müssen möglicherweise den Bebauungsplan anpassen, um ihren nach einem Brand zerstörten Stadel wieder aufzubauen, was auch rechtliche und finanzielle Hürden mit sich bringt.
- Bebauungspläne der Gemeinde Ismaning können online im BayernAtlas eingesehen werden, und es gibt laufende Planverfahren, die auf der Homepage der Gemeinde unter Öffentlichkeitsbeteiligungen veröffentlicht sind.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.