Ismaning ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises München im Regierungsbezirk Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
17.750 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85737
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
HinteresFinsingermoos
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ismaning, Hauptstraße 8, 85737 Ismaning
2. Ordnungsamt Ismaning, Hauptstraße 8, 85737 Ismaning
3. Standesamt Ismaning, Hauptstraße 8, 85737 Ismaning
Gemeinde Ismaning – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ismaning gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein Solarpark mit einer Leistung von 37 MW soll auf einer Fläche von rund 30 Hektar in Zengermoos bei Moosinning gebaut werden, für den der Bebauungsplan durch die Gemeinde veröffentlicht wurde.
- Die Ismaninger Burschen müssen möglicherweise den Bebauungsplan anpassen, um ihren nach einem Brand zerstörten Stadel wieder aufzubauen, was auch rechtliche und finanzielle Hürden mit sich bringt.
- Bebauungspläne der Gemeinde Ismaning können online im BayernAtlas eingesehen werden, und es gibt laufende Planverfahren, die auf der Homepage der Gemeinde unter Öffentlichkeitsbeteiligungen veröffentlicht sind.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung